Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
363
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tz. 85 b. Empfangbarkeit der Waare. 363

Erklärung der Empfangbarkeit. In dieser Er-klä rung liegt stets ein Verzicht in Betreff der Beweis-last, und infofern wird sie dem Verkäufer auch für denFall bedeutend, daß die Waare empfangbar ist. DieErklärung des Käufers, daß die Waare empfangbar sei,überhebt den Verkäufer des Beweises, daß sie empfangbarfei. Will und darf der Käufer dennoch hinterher dieNichtempfangbarkeit geltend machen, so trifft ihn jeden-falls die Beweislast. In der Billigung der Waarekann ferner liegen ein Verzicht des Käufers auf diefür ihn durch die Nichtempfangbarkeit begründetenRechte. Er kann die Waare billigen nach vorgängigeroder ohne vorgängige Untersuchung ihrer Empfangbarkeit,und mit oder ohne Erwähnung, daß sie untersucht oderdaß sie nicht untersucht worden sei. Erster Fall. Wenner die Waare billigt, die Empfangbarkeit erklärt, mit Er-wähnung, daß sie untersucht worden sei so darf die mitdiesem Zusatz abgegebene Erklärung nur dahin ausgelegtwerden, daß er sie soweit als ihre Beschaffenheit durchdie Untersuchung herausgestellt sei, für empfangbar er-kläre. Hieraus folgt u. Soweit er sie vermittelst derUntersuchung als nichtempfangbar erkannt hat, liegt inder Erklärung ein Verzicht auf seine Rechte wegen diesererkannten Nichtempfangbarkeit. Dieser steht die nicht er-kannte aber erkennbare Nichtempfangbarkeit gleich, undzwar ist es die lovis eulpu, welche dem Käufer präjudi-cirt^. b. Soweit vermittelst der Untersuchung die Be-

4) Diese Erwähnung liegt schon in dem Ausdruck: dieWaare ist cmpfangbar, noch deutlicher in dem Ausdruck: istempfangbar befunden.

5) Anders als in dem Fall des §. 82. Note 19., denndort ist er vor dem Kauf, also als Kauflustiger zur Untersu-