Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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tz. 85 6. Empfangbarkeit der Waare. 365

barkeit. Dieser Verzicht darf aber nur dahin ausgelegtwerden, daß er diejenige Nichtempfangbarkeit nicht rügenwolle, welche bei stattgehabter Untersuchung sich herausge-stellt haben würde. Denn er verzichtet dann nur auf dieUntersuchung und will die ununtersuchte Waare als un-tersucht und nur folgeweise als empfangbar gelten lassen,nicht aber will er sie, als wolle er sie nie untersuchen,als eine durchweg empfangbare gelten lassen. In einersolchen Billigung liegt in keiner Beziehung eine Erklä-rung über die wirkliche Beschaffenheit der Waare. Drit-ter Fall. Wenn der Käufer die Waare billigt, dieEmpfangbarkeit erklärt, ohne alle Erwähnung, ob unter-sucht worden sei oder nicht, so ist zu unterscheiden, u.Wenn untersucht worden ist und der Verkäufer weiß dies,so ist es wie im ersten Fall. Denn er kann nicht um-hin, anzunehmen, daß der Käufer nur auf den Grundder Untersuchung billigen wolle, b. Wenn nicht unter-sucht worden ist und der Verkäufer weiß dies, so ist eswie im zweiten Fall. Denn er kann nicht umhin, anzu-nehmen, daß der Käufer nur auf die Untersuchung ver-zichten wolle, e. Wenn der Verkäufer nicht weiß, ob un-tersucht worden ist oder nicht, so ist er nicht berechtigt,die Billigung günstiger für sich aufzufassen, als sie in je-dem der beiden Fälle, deren einer vorgelegen haben muß,zu verstehen ist. Mithin ist sie nicht so auszulegen, daßder Käufer die Waare in aller möglichen Beziehung alsempfangbar gelten lassen wolle, möge sie noch so sehrunempfangbar seyn. Ein solcher Verzicht muß so deut-lich, daß er gar keinem Zweifel unterliegt, ausgesprochenseyn. Vielmehr ist in der zweideutigen Erklärung zu-nächst nur das ausgesprochen, was in beiden Fällen über-einstimmend ist. Mithin ein Verzicht nur wegen derje-