Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Der Kauf und Verkauf.

Pflicht der Untersuchung, und geht dahin, daß wenn erwirklich untersucht und nichts rügt, er so gilt, als ob erdie Waare billige, und wenn er nicht wirklich untersucht,er so gilt, als habe er wirklich untersucht, und, wie vonselber folgt, da er nun nichts rügen kann, als habe ergebilligt. Das Institut besteht demnach in einer fingirtenBilligung auf Grund der wirklichen oder fingirten Unter-suchung. Der mercantilische Empfang ist ein nur par-ticularrechtliches InstitutAußerdem kann es contract-lich festgestellt seyn, daß in dem Besttzempfang ohne Pro-testation eine Billigung der Waare liegen solle. Demmercantilischen Empfang kann eine anderweitige Billigungvorausgehen und auch nachfolgen, so daß eine wieder-holte Erklärung der Empfangbarkeit dem Käufer ent-gegensteht.

tz. 86.

Klage auf die Preisdifferenz.

Klage auf die Preisdifferenz Darf, wenn der eine

l6) Vgl. oben tz. 84.

1) Über die Frage im Allgemeinen und in der Anwen-dung auf einzelne Waaren ist zu vgl. 1. Zimmern im Archivfür die civil. Praxis Bd. 3. S. 12l-131. Thibaut in dem-selben Archiv Bd. 5. S. 332337. Rechtsfälle Th. 3. Heft 2.Nc>. IV. S. 5174.Nach dem Preise welches Zeitpunctesund welches Ortes ist die Geldleistung zu bestimmen, in welcheein Eontrahent, der eine ihm obliegende Lieferung nicht be-schaffte, zu verurtheilen ist?" Gelpcke Zeitschrift für H. R.Heft l. 5lo. I. S. 333. 2. Souchay in Lindes Zeit-schrift für Civilrccht und Proceß Bd. 2. S. 448464. Wen-der Verkehr mit Staatspapieren. S. 393 467. EichhornPrivatrecht, h. 191. 3. Rechtsfällc. Bd. 1. S. 251 276. 4. Auswahl handelsrechtlicher Streitfälle verhandelt vordem bremischen H. G. Heft l. 5lo. III. S. 67122.