370 Der Kauf und Verkauf.
ten. 2. Dem nicht säumigen Contrahenten, welcher aufdie Erfüllung und das Interesse klagen könne, stehe esfrei, das Recht auf die Erfüllung aufzugeben, und nurauf das Interesse zu klagen ". Allein diese Meinungverwechselt das Interesse wegen nicht geschehener Erfül-lung mit dem Interesse wegen verspäteter Erfüllung, nurdieses letztere kann neben der Erfüllung gefordert werden.3. Die Klage sei eine Klage auf das Interesse we-gen der nicht geschehenen Leistung. Dieser Stand-punct ist der rechte. Die Klage setzt danach voraus, daßder nicht morose Contrahent berechtigt ist, seine Leistungund die Annahme der gegnerischen nach eingetretener mornzu weigern (zweite Frage), und daß als Interesse wegengar nicht geschehener Leistung die Differenz erscheint (ersteFrage). — I. Erste Frage. Die Differenz kann dasInteresse des Käufers seyn. Es kann sich zwar höherbelaufen, wegen besonderer Umstände, welche dann bewie-sen werden müssen ) aber seinem Willen es auf die Dif-
4) Gegen diese Meinung (Wenders Verkehr mit Staats-papicren S. 395. und Fischers österreichisches Handelsrecht,h. 18t. dto. 4.) vgl. meinen Verkehr mit Staatspapiercn.S. 2Zl. 232.
5) Z. B. Er kann nun seinem Käufer die versprocheneLieferung nicht machen, haftet diesem wegen dessen Interesse,vielleicht sogar über die Wirklichkeit hinaus, weil er eine Con-ventivnalstrafe verwirkt, und ihm entgeht der Gewinn, den erdurch Erfüllung dieses seines vielleicht ungewöhnlich vorthcil-haften Verkaufes gemacht hätte. Hat der Käufer den Kauf-preis bereits bezahlt, so gehört zu seinem Interesse auch dieRestitution desselben, aber ohne andere Zinsen, als Verzugs-zinsen wegen etwa verspäteter Restitution, denn die Entbehrungdes pränumcrirlen Kaufpreises wird durch die Lieferung, also auchdurch das Interesse wegen nicht geschehener Lieferung ausgeglichen.