Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
371
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Z. 86. Klage auf die Preisdifferenz. 371

ferenz zu beschränken, steht nichts entgegen. Dieses In-teresse ist lediglich durch den Marktpreis der Waare zurZeit, wo sie geliefert werden sollte, begründet. DerKäufer entbehrt zu dieser Zeit der Waare, und damit desWerthes derselben, den der Marktpreis ausweiset. Crhätte, zu Geld die Waare angeschlagen, diesen Werth inseinem Vermögen gehabt, und dies genügt, damit er die-sen fordern darf°. Der Käufer kann also als Interessedie Differenz zwischen dem Kaufpreise und dem höherenMarktpreise der Lieferungszeit fordern^. Die Differenzkann auch das Interesse des Verkäufers seyn. Freilichnicht, wenn man den Käufer nur mit der Zahlung desKaufpreises säumig denkt Das zu denkende Factumist aber dieses. Der Verkäufer bietet zur bestimmten Lie-ferungszeit die Waare an, der Käufer zögert aber wider-rechtlich mit der Zahlung des Kaufpreises, weßhalb derVerkäufer die Waare, welche er bis zur Zahlung einhal-

6) I^. 1. pr. O. äs D. V. (19. 1.). So auch Bre-mer Sammlung Bd. 2. Heft 2. S. 91. (auch in Seuffert Ar-chiv Bd. 4. blo. 21. und in der Auswahl S. 112.) DerUmstand, daß er vielleicht wegen besonderer Verhältnisse dieWaare nicht hätte loswerden können, oder sie erst später wie-der für geringeren Preis verkauft hätte, ist gänzlich irrelevant,und kann daher nicht einmal Gegenstand eines Gegenbeweises seyn.

6b) Seuffert Archiv Bd. 1. blo. 44. S. 49. 56.

7) Auch wenn man die b>. 19. pr. I). äs psrisulo stsoin. (18. 6.) und b,. 13. H. 26. O. äs D. V. (19. 1.)nicht dahin versteht, daß der Verkäufer bei der inoia 8o1vsnä1auf die gesetzlichen Zinsen beschränkt ist, sondern ihm gestattet,ein erweislich höheres Interesse (b,. 2. Z. 8. v. äs so quoäosrto loeo (13. 4.)) zu liquidsten. Vgl. den Deputations-abschied von 1666. tz. 139.

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