Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Der Kauf und Verkauf.

seine Geschäftsverhältnisse und seine Beweggründe zu de-clariren, des Verkäufers, wenn das Bereithaltenund Verwahren der Waare für Rechnung des Käufers,um sie diesem später zu tradiren, seine Lage verschlimmert,ihn in Verlegenheit bringt, welcher er durch den Weiter-verkauf entgehtDie Gründe der Verlegenheit und alsoder geübten Verkauföselbsthülfe können sehr mannichfachseyn Doch muß der Verkäufer vor dem Weiterverkauf

3) Daß die mors zu einem Verkauf berechtigen kann, derohne sie rechtswidrig gewesen wäre, hat keinen Zweifel. I,. 122.ß. 3. O. äs V. O. (45. 1.). 1^. 1. H. 3. O. äs xsrioräo stoommoäo (18. 6.). 1^. 135. H. 2. D. cls V. 0. (45. 1.),und eben so wenig, daß das Interesse des Verkäufers dieseBerechtigung bestimmen muß. (So auch Bremer SammlungBd. l. S. 559. 560.) Es genügt, wenn er bei dem Wei-terverkauf nur nicht unredlich verfahren ist, denn er haftet, istder Käufer in mors, nur für äolus H. 5. I-. 17. O. äs xsri-sräo (18. 6.), und ein solcher liegt darin nicht, daß er nichtdurch Aufbewahren der Waare dem morosen Käufer hinterhernoch die Vortheile zu verschaffen sucht, als wäre dieser nichtin mors, gekommen, daß er in seinem, und nicht in des Käu-fers Interesse verfährt.

4) Er bedarf des Raumes, den die Waare einnimmt, da-her schüttet er den Wein weg, um die Fässer zu benutzen I-. 1.H. 3. 4. I-. 2. O. äs xorioräo st eommoäo (18. 6.), oder setztdie Bettstellen auf die Straße I-. 12. 13. I,. 14. v. soä.,(vgl. oben §. 81. Note 4.) im eigenen Interesse wird er sieaber lieber verkaufen, um wegen des nicht bezahlten Kaufprei-ses wenigstens in etwas gedeckt zu seyn. 1^. 1. Z. 3. v. soä.; das Cvnserviren der Integrität der Waare verlangt Auf-wand von eigener oder fremder, zu bezahlender, Thätigkeit,-und er will nicht und braucht nicht für den morosen Käuferzu arbeiten oder Vorschüsse zu machen; die Waare drohtmit der Zeit, vielleicht der kürzesten, wegen ihrer Verderblich-