Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
379
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H. 88. Speculationsgeschäft und Realisirungsgeschäft. 379

gerichtet. Oder 2. er gedenkt wohlfeiler einkaufen zu kön-nen , als er verkauft hat Dann beginnt er seine Spe-kulation durch einen Verkauf, und realifirt sie durch einenKauf, er hat also bei dem Abschluß jenes Verkaufes wederdas Eigenthum der Waare, noch - sonst ein Recht, dasihn zum Verkauf derselben befugte Dem Speculations-verkauf entspricht also ein Realisirungskauf, die Spekula-tion ist auf das Sinken des Preises, Courses, gerich-tet. Die folgende Darstellung in diesem und demfolgenden K. wird, obgleich sie, mit geringen leicht sicht-baren Ausnahmen, auf jede Waare Anwendung leidet,doch als Gegenstand des Kaufgeschäftes nur Creditpapieredenken, weniger weil das Feinere der Speculation beson-ders bei ihnen vom Kaufmann beachtet wird, als weildie später darzustellenden Geschäfte, für deren Auffassungsie die Grundlage bildet, die verbundenen Kaufgeschäftesso wie die modificirten Kaufgeschäfte, nämlich das einfachePrämiengeschäft und die zusammengesetzten Prämienge-schäfte, meistens nur über Creditpapiere, manche derselbenvielleicht bis jetzt lediglich über solche abgeschlossen wer-dend Dabei kommen die Papiere nur in ihrem Tausch-werth in Betracht". I. Speculiren kann man alsKäufer sowohl beim Tags- als auch beim Lieferungsge-schäft, dagegen als Verkäufer nur'' bei dem letztern;

2) A.a.O. tz. 5. 7. 9. S. 17. 18. 2124. 2729.

3) vsuäro ä, äöeouvsrt, welches unpassend: ungedeckt ver-kaufen, aber bezeichnend: speculirend verkaufen, übersetzt wird.A. a. O. S. 27-29.

4) Unten in §. 90.

5) Mein Verkehr S. 9. 10.

6) A. a. O. S. 10.

7) U. a. O. S.18. tz. 5. S. 29. Z. 10. vlo.1. S. 31. Note 2.