380 Der Kauf und Verkauf.
realisiren kann der speculirende Käufer, wie der spe-culirende Verkäufer sowohl durch ein Tagsgeschäft, alsdurch ein Lieferungsgeschäft °. Das Speculationsgeschäftkann beliebig große Summen zum Gegenstand haben,das Realistrungsgeschäft nur so viele, wie das Specula-tionsgeschäft hat, auf welches es sich bezieht. Ersteresleidet eine Einschränkung durch die Summeneinheiten desPapieres, und durch die Einheiten, welche für das Ge-schäft oft bestehend II. Die Spekulation anlangend, sohat sie 1. nur dann, aber auch immer dann ein Resul-tat", wenn eine Coursänderung eintritt, nämlichder Coursstand am Abschlußtage des Realisirungsgeschäf-tes ein anderer ist, als der am Abschlußtage des Specu-lationsgeschäfteö. Je nachdem die Richtung der Cours-änderung die günstige, d.h. die der Überzeugung des Spe-kulanten entsprechende, oder die ungünstige ist, oder eineCoursveränderung gar nicht Statt findet, tritt Gewinn,oder Verlust, oder weder der eine noch der andere ein.Je mehr die Coursänderung die günstige Richtung ver-folgt, desto größer ist der Gewinn, je mehr die ungünstige,desto größer der Verlust. Weil aber die geringste Ände-rung des Courses nach der günstigen Richtung hin schonGewinn bringt, so ergiebt sich, daß bei jedem der dreiaufgeführten Spekulationsgeschäfte (Tagskauf, Lieferungs-kauf, Lieferungsverkauf) bloß auf den Thatumstandder günstigen Coursänderung, nicht auf eine bestimmteGröße derselben speculirt wird. 2. Dem Abschluß einesSpeculationsgeschäftes liegt also nothwendig die Über-
8) A. a. O. §. 10. «o. 2. S. 30.
9) Z. B. a. a. O. S. 30. Note l.
10) Vgl. unten die Schlußbemerkung bei dlc>. 4. des tz. 89.