§. 92. Arten und Zahlung der Prämie. 391
stets in einem sclbstständigen Zahlungsact vorgenom-men werden. Dies ist, wenn der Rücktritt gewählt wird,insofern nothwendig, als das Geschäft selbst dann keineGelegenheit zu einer der anderweitigen Zahlung überhe-benden Anrechnung giebt. Die Gelegenheit liegt aber vor,wenn das Geschäft zur Erfüllung kommt, und wird dannwohl benutzt, und eben daher abgewartet. Die Prämiewird dann, je nachdem der Prämiengeber Käufer oderVerkäufer ist, zu dem Kaufpreis hinzugerechnet oder vondemselben abgerechnet; so daß also der Käufer um denBetrag der Prämie höher kauft, der Verkäufer um die-sen Betrag niedriger verkauft. Die Zeit der Zahlungder Prämie kann natürlich beliebig bedungen werden. Indem gewöhnlichen Geschäftsgange scheint die Prämie imVoraus, d.h. bei Abschluß des Geschäftes bezahlt zu wer-den, also das Abwarten der Gelegenheit, die Prämie aufden Preis anzurechnen, nicht der häufigere Fall zu seyn
§. 93.
Rechtliche Natur.
Was die rechtliche Natur des Prämiengeschäftcs an-langt, so ist die Prämie eine Vergütung, die der Prä-wird das Prämiengeschäst mit Empfangsprämie nur unter denvvulissisrs, nicht im x-rrgnet abgeschlossen, doch erscheint es hierder Sache nach durch die Verbindung eines mit Lieferungs-prämie abgeschlossenen Prämiengeschäftes mit einem festen Ver-kauf oder Kauf, (vgl. Note 7.), also versteckterweise, weil dieverschiedenen Geschäfte nur in dem Kopf, in der Absicht desjeni-gen, der bei allen Kontrahent ist, zu einem Ganzen sich gestalten.
19) A. a. O. §. 34. S. N0. 111.
ll) Lrssson bemerkt S. 177. ausdrücklich, daß die Vor-ausbezahlung der Prämie der gewöhnlichere Fall sei. Eben soauch Liiwt S- XIV.