Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
397
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H. 95. Das zweischneidige Prämiengeschäft. 397

verbunden mit der Überzeugung von einer ein muximumnicht überschreitenden Größe derselben. Da der Spe-kulant beiden Prämiengebern den Rücktritt bewilligt hat,so wird das Verfahren derselben in Folge des einem je-den zustehenden zweifachen Wahlrechts dahin führen, daßer am Lieferungstage entweder gar nicht, oder nur alsVerkäufer oder nur als Käufer verpflichtet ist.

tz. 95.

Das zweischneidige Prämiengeschäft.

Das zweischneidige Prämiengeschäft ^ ist ein Liefe-rungsgeschäft, bei welchem der Prämiennehmer sich ver-pflichtet, nach der Wahl des Prämiengebers diesem entwe-der die Waare (meistens Papiere) zu liefern, oder sievon ihm zu beziehen, oder von dem Vertrage ganz abzu-stehen Dem Prämiengeber ist also ein Wahlrecht nachdrei Richtungen hin eingeräumt. Die Prämie hat denCharacter theils der Lieferungs - theils der Empfangs-prämie. Das zweischneidige Prämiengeschäft unterscheidetsich von dem Zweiprämiengeschäft mit einem Prämien-geber nur dadurch, daß die bei diesem vorkommendenzwei Prämiennehmer, und von dem Zweiprämiengeschäftmit einem Prämiennehmer nur dadurch, daß die bei die-sem vorkommenden zwei Prämiengeber in einer Personvereinigt sind. Die Spekulation des Prämiengebers istdieselbe, wie beim Zweiprämiengeschäft mit einem Prä-miengeber die des letztern die des Prämiennehmers

1) Mein Verkehr tz. 42. S. 142-144.

2) An einer speciellen technischen Benennung der Inter-essenten fehlt es bei diesem Geschäft.

3) Ein anderes Surrogat des zweischneidigen Prämien-geschäftes für den Prämiengeber ist: Gekauft mit Lieferungs-