Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
416
Einzelbild herunterladen
 

416

Creditgeschäfte.

tz. 104.

Die Assecuranz auf Conjunctur.

Der Assecuranzvertrag, kraft dessen der eine Contra-hent verspricht, einen an sich den andern Contrahententreffenden ungewissen Verlust diesem zu ersetzen, wird hierund in den beiden folgenden KK. in Beziehung auf einigeArten der Gefahr besprochen werden Der Specu-lant, wie er früher geschildert worden ist°, kann eineAssecuranz nehmen, um wegen des Verlustes gedeckt zuseyn, den das Mißglücken der Speeulation ihm bringenmöchte. Es ist das eine f. g. Assecuranz auf Conjunctur,die nach den Umständen eine Assecuranz entweder auf Sin-ken, oder auf Steigen, oder auf Bestand des Preises (Cour-ses) ist. Der Versicherer tritt, wenn der übernommeneUnglücksfall eingetreten ist, in die Stelle des Versicherten.Eine solche Assecuranz ist, soweit sie den positiven Ver-lust decken soll, unzweifelhaft eine rcchtsbeständige Assecu-ranz^. Insofern sie den entgangenen Gewinn decken soll,

unter den Begriff des Spieles fallen. Dem Spiel ist cha-rakteristisch, daß die Contrahcntcn den Ausgang dcS Contractes,den entscheidenden Thatumstand, durch ihre Thätigkeit verab-redetermaßen herbeiführen (mein Verkehr S. 267. 263. 276.Note 63. S. 237248); dies ist bei unserm Geschäft nichtder Fall, weil die Cvntrahenten die fremde Ziehung für sichentscheiden lassen. Ob man das Geschäft Wette nennen will,ist ein Wortstreit. Vgl. a. a. O. S. 269. 276. 248256.

1) Es wird hier Manches andeutungsweise vorweggenom-men, was später bei Seeassecuranz zusammenhängender ent-wickelt werden wird.

2) Vgl. oben §. 8399.

3) Mit Unrecht erklären Usnsoüs trsatiss cm tds xrinochlssc>k inclemnit^. S. 26. und System des Assecuranzwesens. Bd. t.S. l33. und (Magens) Versuch über Assecuranzen S. 36. die