H. >05. Die Assecuranz von Loosen. 417
entgangen dadurch, daß der Thatumstand, auf den speculirtist, nicht eingetreten ist, ist sie dann keine Assecuranz, wenndieses Interesse nicht einmal im Ungefähren bemessen wer-den kann^. Zuweilen kann der entgangene Gewinn genauberechnet werdend Eine Assecuranz des positiven Scha-dens liegt versteckt in dem Prämiengeschäft, sei es mitLieferungs- oder mit Empfangsprämie geschlossen °.
tz. 105.
Die Assecuranz von Loosen.
Assecuranz bei Creditpapieren, welche auf Verloosunglauten. Die Ziehung kann nach Beschaffenheit der Ein-richtung entweder dadurch, daß das Papier nicht gezogenwird, oder dadurch, daß es gezogen wird, Verlust brin-gen. Der Verlust kann 1. als ein positiver darin be-stehen, daß der Eigenthümer das, was er für das Papiergegeben hat, gar nicht oder nur theilweise wiedererlangt'.
Assecuranz auf Conjunctur schlechtweg für eine Wette, undPöhls Seeassecuranzrecht. Bd. 1. S. 65. 94. sie schlechtwessfür ein Spiel. Vgl. meinen Verkehr S. 199. 200.
4) Wie viel hätte ich denn gewonnen, wenn z. B. der Coursstatt zu sinken, gestiegen wäre, d. h. wie hoch wäre er denngestiegen?
5) Den Prämiennehmern in den tz. 94. Uo.III. und §. 95.u. §. 96., die beim Bestand des Courses die Prämie unge-schmälert gewonnen hätten, entgeht bei einer Änderung dessel-ben so viel Gewinn als die Differenz beträgt.
6) Vgl. oben tz. 93.
1) Es gehört hieher: ich vergüte Dir, wenn Dein Lotterie-loos mit einer Niete, oder mit weniger, als der Einsatz be-trägt, herauskommt, den Einsatz oder den Ausfall; und ferner:wenn Dein auf Capital, oder auf Capital und Zinsen, oderauf Capital, Zinsen und Gewinn lautendes LooS gezogen wird,und es bringt Dir die Auszahlung desselben, die Tilgung
Thöl's Handelsrecht. 1r Bd. 3c Aufl. 27