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Kreditgeschäft.
Der Vertrag, daß dieser Verlust ersetzt werden solle, ist,da ein berechenbares Interesse vorliegt, ein Assecuranzvcr-trag. Der Verlust kann 2. als ein entgangener Gewinn,um die Hauptfälle anzuführen, darin bestehen: u. daß derEigenthümer, indem er das Papier, statt es zu verkaufen,für eigene Rechnung behielt, den möglichen höheren Ver-kaufspreis nicht erhalten hat^. Dieses Interesse ist be-rechenbar, also eine Versicherung desselben statthaft. InDaß durch die Ausloofung des Papiers ein Gewinn ent-gangen ist, der ohne dieselbe nach der Einrichtung der Zie-hung und den vorliegenden Umständen sicher auf dasselbegefallen wäre Das Interesse ist genau oder doch demMinimum nach bestimmbar, soweit also eine Versicherungdesselben statthaft, e. Daß durch die Ausloofung, diekeinen oder geringen Gewinn brachte, die Aussicht undAnwartschaft auf einen Gewinn oder auf einen bedeuten-deren Gewinn aus einer ferneren Ziehung verloren ist,indem man bei dieser nicht berechtigt ist. Das Interesse
Deiner Gläubigerschast, (es kann nur Capital, oder auch Zin-sen, oder auch noch Gewinn darauf gefallen seyn) weniger,als Du für das Loos aufgewandt hast (z.B. es wird der No-minalwerth ausgezahlt, das Loos ist aber über Pari gekauft),so ersetze ich Dir den Ausfall, die Differenz.
2) Ich riskire bei der Ausloofung nur 100 zu erhalten,obgleich ich auch 1000 erhalten kann, und kann durch Ver-kauf 140 erhalten. Zeh laufe, indem ich, nicht verkaufend,diese Einnahme zurückweise, die Gefahr, durch mir ungünsti-gen Ausgang der Ziehung, weniger zu erhalten. Diese Gefahrübernimmt der Versicherer, und ersetzt, was ich einbüße.
3) Z. B. die nun noch restircnden Papiere müssen sämmt-lich mit Gewinnen fallen, von gleicher oder verschiedener Große.Der cntgangcne Gewinn ist danach genau oder dem mininmmnach bestimmt.