§. 107.
Die Assccuranz des Credits.
(Kaufmännische Bürgschaft.)
II. Kaufmännische Bürgschaft'. Die Gefahr,die an sich den Gläubiger trifft, übernimmt oft ein Drit-ter gegen eine Vergütung. Er steht ein für die Gefahr
1) Vgl. Nebenius össcntl. Credit S. 4.
1) L!6cli^o cle eoinoroio. ^.rt. 412 — 416. — Sehr detail-lirt: LloäiZc» eoramsreial ^4rt. —-865. vgl. besonders ^rt.851. 652. 855. — Entwurf für Württemberg. Art. 416—42l.427. und Motive S. 367-^-421. — Gelpcke Zeitschrift f. H. R.Heft 3. 5io. V. S. 48—55.
h. 106. Die Assccuranz des Credits.
zu Beiden macht alle Prämie überflüssig, so wie gänzli-ches Mißtrauen in Beides, oder auch nur in das Kön-nen, Creditlosigkeit wirkt. Zwischen diesen beiden äußer-sten Puncten liegen viele Stufen. Die Größe der Prä-mie entspricht nicht immer den wirklichen Verhältnissen,sondern wird, weil der Gläubiger seiner Meinung nachVergütung will, durch die Meinung des einzelnen Gläu-bigers von der Größe der Gefahr firirt, diese Meinungist aber selten unabhängig von der allgemeinen Meinungdes hier interessirten Publikums. Daher wird die einzelnePrämie in der Regel mit Beachtung der f. g. mittlerenAssecuranzprämie', welche auf die gewöhnlichen Um-stände basirt ist, festgesetzt. Die Festsetzung der einzelnenPrämie beruht nun entweder auf einem Anerkennen dieserUmstände für das Verhältniß zwischen diesem Gläubigerund diesem Schuldner, oder auf der Meinung, daß dieUmstände hier mehr oder minder gefahrbringend sind, undbesteht danach in Anerkennung, Erhöhung, Verminderungder mittleren Assecuranzprämie.