tz. 112. Einleitung.
Dritter Abschnitt.
Die Zahlung.
tz. "2.
Einleitung.
Als Gegenstand der Zahlung ist im Verlauf immerGeld gedacht. I. Directe und indirecte Zahlung.Die Zahlung geschieht unter Gläubiger und Schuldnerentweder direct, oder sie geschieht indirect durch Vermitte-lung eines Dritten, welcher zur Zahlung oder zur Ein-cassirung beauftragt ist, oder welcher Schuldner des Gläu-bigers oder Gläubiger des Schuldners wird. Der Drittekann dann wieder direct oder indirect die Zahlung machenoder erhalten. Die directe Zahlung ist entweder Baar-zahlung oder Compensation; die indirecte findet Statt beidem Zahlungsmandat, dem Eincassirungsmandat, der Ses-sion, der Assignation, der Delegation, der Scontration,dem trassirten Wechsel, der Girobank. Die directe Baar-zahlung wird durch alle diese andern Zahlungsarten ent-weder wesentlich oder unter Umständen vermieden, surro-girt. Alle Surrogate der baarcn Metallzahlung führenzur Ersparnng: geringere Münzmenge, weniger Raum,Zeit, Last, Kosten des Zählens, des Aufbewahrens, derVerpackung, des Transports, der Assecuranz. II. Zah-lung oder Surrogat. Was nicht Baarzahlung die-ser Schuld an den Gläubiger oder dessen Stellvertreter -ist, ist ein Surrogat. Der Gläubiger braucht sich ein
Die Zahlung. Marperger neu eröffnetes Handels-gericht. Lax. XV. XVI. S. 377-524.
1) L. 11, H, 5. O. <Zs x!An<zra,titia aetious (13. 7.) I-, 49.O. clö solutiouilius (46. 3.).