Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Die Zahlung.

Surrogat, ein aliucl pro uüo, nicht gefallen zu lassener darf es aber, und dann ersetzt für immer oder einst-weilen sein Begnügen die Zahlung, das Surrogat giltals Zahlung, sutislnetio pro solutiono osl Als Sur-rogat, welches ein für allemal oder vorläufig als Zahlunggilt, find folgende Verhältnisse häufig; das vorläufigeSurrogat kann für die künftige wirkliche Zahlung eineSicherheit gewähren. 1. Der Gläubiger begnügt sich miteinem später fälligen Schuldschein oder Wechsel. Darinliegt eine Prolongation, statt Baarzahlnng ist der Creditgenommen. 2. Der Schuldner acceptirt eine vom Gläu-biger auf ihn gezogene Anweisung oder Tratte. Er ver-spricht dann nicht Zahlung der Schuld, sondern derSumme, und macht sich zum Schuldner des Asfignatarsoder Remittenten. Bei späterem Verfalltag des Acceptsliegt eine Prolongation vor, und statt Baarzahlung istCredit genommen; aber auch bei zugleich fallenden Ver-falltagen ist es so. Denn der Gläubiger steht seinem Neh-mer für den Regreß, und ist, kommt es dazu, immernoch auf den Schuldner hingewiesen; der Zeitverlust istklar, kann durch die grundlosesten Ausflüchte des Schuld-ners herbeigeführt werden, dieser mittlerweile insolvent wer-den. Also creditirt der Gläubiger läugcr bei Annahmedes Accepts, er riskirt nach vergeblichen Kosten und Zeit-verlust endlich ganz auf den alten Fleck zu kommen, wo-

2) I.. 2. §. 1. v. äs R. 0. (12. 1.) li. 10. v. äs xi.Ansratiti» aotisus (13. 7.) 1^. 16. L!. äs Lolutiouikus (8. 43.)4,. 98. H. 6. O. äs Lslutioiädus (46. 3.).

3) xr. H. 1. I. czuibusins äis tollitur sdliAstio (3. 30.)1^. 52.4,. 54. O. äs solutioiiilius (46. 3.) 1^. 6. H. 1. I).Huibus rsoäis (20. 6.) 4,. 9. H. 3. O. äs piAusratiti»aotivQS (13. 7.).