Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
455
Einzelbild herunterladen
 

tz. 119. Das Eincassirungsmandat. 455

zu eigenem Vortheil, in rem simm, um sie zu behalten, anderer Fall. II. In beiden Fällen muß er die Ein-cassirung rechtzeitig^, und mit allem Fleiß^ betreiben,widrigenfalls haftet er für das Interesse. Im ersten Fallmuß er die empfangene Summe dem Mandanten auskeh-ren ', verzögert er die Auskehrung oder unterläßt ersi'e°, so muß er für das Interesse einstehen. Er darf,ist der Dritte Schuldner, die Schuld weder ganz noch theil-weise erlassen Im andern Fall darf er die Summeeinbehalten, z.B. als Darlehn'', oder Bezahlung seinesGuthabens Auch in diesem Fall hat er die Stellungeines Mandatars und dessen Verbindlichkeit, die Eincassi-rung gehörig zu betreiben und für das Interesse einzustehen,welches sich aber hier in der Form gestaltet, daß es, un-geachtet er gar nicht oder nicht gehörig empfing, gilt, alshabe er gehörig empfangen. Der durch den Empfangbezweckte Titel wird nun durch den Empfang verwirklicht,und er tritt nun hervor, und die Stellung aus demMandat in den Hintergrund In beiden Fällen kanner den Aufwand, den er hat machen müssen, erfetzt ver-langen III. Die Zurücknahme des Mandats ist im

1) I^. 56. O. äs ssii'ö äotlnin (23. 3.).

2) I.. 11. v. manä-Ui (4. 35.) vgl. I.. 108. Z. 12. v. äsIsKktis I. (30.).

3) 1^. 8. H. 9. Iv. 17. Ii. 29. O. malläati (17. !.).

4) 1^. 19. H. 3. O. wanäati (17. 1.).

5) 1^. 11. 0. MÄlläati (4. 35.).

6)1^. 4. (ü. äs novationibus (8. 42.).

7) 1^,. 9. H. 8. O. äs K. L. (12. 1.) I,. 34. pr. msiiäati(17. 1.) I.. 19. tz. 5. soä.

8) So in vielen Stellen.

9) Ii. 19. §. 4. O. Mkuiäi>.ti (17. 1.).

19) !-. 11. L ms.uäs.ti (4. 35.).