Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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Die Zahlung.

Nennte Abtheilung.

Die Deckung.

§. l37.

Arten.

Der Mandant (Assignant, Delegaut, Trassant) istdem Mandatar zur Schadloshaltung (Deckung) verpflich-tet. Der dazu dienende Werth heißt ebenfalls Deckung,auch Deckungsfonds, Valuta, Provision, Anschaffung. DerMandatar macht die Zahlung, indem er dem Mandantengar keinen Credit giebt, oder ohne Weiteres creditirt, odergesichert creditirt. Danach ist die Zahlung 1. Zahlung ohneCredit , creditlose Zahlung, gedeckte Zahlung. DieDeckung ist entweder durch eine Schuld oder durch baarenFonds oder diesen vertretenden Creditfonds gegeben. 2.(Reine) Creditzahlung. 3. Gesicherte Creditzahlung,gedeckte Creditzahlung'. So kann auch das Ac-

spart, vier Obligationen getilgt. Wenn es in I-. 3. Z. 12.O. äs äonatiomdus intsr V. st II. (24. 1.) heißt: sum reiAsstas orckinsm kuturum, nt psounia acl ts a clsditoretuo, cksincks a ts aci mulisrsm porvöliiret: nam eslsritats eon-^nnKsnclarnm intsr ss astionum, nnain astionem oeeultari,so verstecken sich hier acht und vier Acte hinter das allgemeineTilgungsversprechen.

6) doinxensatic» per seontrutionsm ineunäa, kioeius a.a. O.S. 5.; es geschieht ein solcher Ksontro oder domxsnsatiomehrentheils unter drei, vier, auch mehr Personen, Marpergera. a. O. S. 434. I-a, eräanes ck'rm tisrs xsut etrs oxpci-s6s . . . . sn eompsnsation, ?aräessus eours II. S. l?l.

1) Ich nehme nicht creditlose Zahlung und nicht gesicherteCreditzahlung, sondern gedeckte. Also Deckung für Zahlungund für Sicherheit. Die Zweideutigkeit wird meistens der Zu-sammenhang heben. Beide Bedeutungen von gedeckt entspre-chen dem kaufmännischen Sprachgebrauch, und dem doctrinel-