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§ 10.
Herr Moser verpflichtet sich, im Laufe von drei Jahren nach Beendigungdes Dienstverhältnisses am hiesigen Orte weder ein eigenes Kolonialwaarcngeschästzu errichten, noch in einem hiesigen Kolonialwaarengeschäste als Handlnngsgchil'cthätig zu sein oder in eiu solches als Gesellschafter einzutreten.
Für den Fall des Zuwiderhandelns gegen diese Verpflichtung hat Herr Moser
eine Vertragsstrafe von .....Mark an Herrn Radccke zu zahlen. Anspruch
des Herrn Nadecke aus Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens istausgeschlossen.
Giebt Herr Radecke durch vertragswidriges Verhalten Herrn Moser Grund,das Dienstverhältniß gemäß den Bestimmungen der §h 6 und 7 aufzulösen, so kanucr ans der im Absätze I dieses Paragraphen getroffenen Vereinbarung Ansprüchenicht geltend machen. Das Gleiche gilt, wenn Herr Radecke das Dienstverhältnißkündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß vorliegt, den ernicht verschuldet hat, oder daß während der Dauer der Beschränkung Herrn Moserdas zuletzt von ihm bezogene Gehalt fortgezahlt wird.
§ II.
Soweit in diesem Vertrage besondere Vereinbarungen nicht getroffen sind,finden die Bestimmungen der 59 ff. des Handelsgesetzbuchs Anwendung.
§ 12.
Die Kosten und Stempel des Vertrages tragen beide Theile je zur Hälfte.Ellwangen , den 15. Januar 1900.
Franz Ludwig Radccke.Heinrich Moser .
Vertrag zwischen Prinzipal und einem für einen bestimmtenBezirk bestellten Handlungsreisenden unter Gewährung vonProvision (Tantieme) mit Konkurrenzverbot.
(§§ SS ff. dei Hand-lSgeseiiuchS..
Zwischen dem Kaufmann Ernst Wilhelm Steinburg zu Guben , Inhaber dernnter der Firma Ernst Wilhelm Steinburg zu Gubeu betriebenen Tnchhandlnng,und dem Handlungsgehülfen Ferdinand Ludwig Ziegler zu Gubeu wird nachstehenderVertrag geschlossen!
tz 1.
Herr Ferdinand Ludwig Ziegler wird in dem Handelsgcwerbe der FirmaErnst Wilhelm Steinburg als Handlungsrcisender zum Besuche der Kundschaft derFirma in den Provinzen Brandenburg und Schlesien hierdurch angestellt. Er hatseine gesammte Thätigkeit und Arbeitskraft der Firma zu widmen.
§ 2.
Als Vergütung für seine der Firma zu leistenden Dienste erhält Herr Ziegler:I. einen festen Gehalt von . . . .Mark, zahlbar in monatlichen Raten amSchlüsse jedes Monats;
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