so
2. für jedes in Folge seiner Tätigkeit zu Stande ^kommene Verkaufs-geschäst eine Provision (Tantieme) von . .. vom Huudert des Verkaufspreises.An Spesen werden Herrn Zieglcr sür jeden Tag, welchen er sicb auf derReise befindet.....Mk. gewährt.
§ 3-
Der Anspruch auf Provision (Tantieme) ist erst nach Eingang der Zahlungund nur nach dem Verhältnisse des eingegangenen Betrages erworben.
Ist die Ausführung eines Geschäfts in Folge des Verhaltens der Firmaganz oder theilweise unterblieben, ohne daß hierfür wichtige Gründe in der Persondesjenigen lagen, mit welchem das Geschäft abgeschlossen ist, so hat Herr Zieglerdie volle Provision (Tantieme) zu beanspruchen.
Für solche Geschäfte, welche in den Provinzen Brandenburg und Schlesien ohneMitwirkung des Herrn Ziegler durch die Firma selbst oder für diese geschlossen sind,steht Herrn Ziegler der Anspruch auf Provision (Tautieme) nicht zu.")
Der Firma bleibt das Recht vorbehalten, wenn dem Handlungsreiseudcnwegen ungenügender Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers ein Vorwurf trifft,Schadensersatz zn verlangen und insoweit die Zahlung der ganzen Provision (Tantieme)zu verweigern.
9 4.
Das VcrtragSverhältniß kann von jedem Theile für den Schluß eines Kalender-vierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungssrist von sechs Wochen gekündigt werden.
Es kann von jedem Theile ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigtwerden, wenn ein wichtiger Grund (§h 70 bis 72 des Handelsgesetzbuchs) vorliegt.
§ 5.
/ Herr Ziegler verpflichtet sich, im Lause vou . . . Jahr . . . Monatennach Beendigung seines Vcrtragsverhältnisses weder als Reisender für ein Konkurrenz-geschäft, noch als Gesellschafter eines Konkurrenzgeschäfts, oder als Inhaber einessolchen in den Provinzen Brandenburg uud Schlesien thätig zn sein.
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung — Absatz l —
hat Herr Zieglcr an den Geschäftsherrn eine Vertragsstrafe von.....Mark zu
zahlen. Anspruch des Geschäftsherrn ans Erfüllung der Vertragsbestimmung oderauf Ersatz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen.
§ 6.
Soweit nicbt in dicicm Vertrage besondere Vereinbarung getroffen ist, geltensür die zwischen dem GcscbäftShcrrn uud Herrn Ziegler begründeten Rechtsverhältnissedie Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
5
Die Kosten und Stempel dieses Vertrages tragen beide Theile je zur Hälfte.Gnben, den 3. Februar lWO.
- Ernst Wilhelm Steinbnrg.Ludwig Ziegler.
*) Selbstverständlich kann in dem Vertrage auch die Bestimmung getroffen werden,daß dem Handlungsreisendcn auch für diese Geschäfte die Provision (Tantieme) zustehe-