Gesellschaftsvertrag einer stillen Handelsgesellschaft.
(§5 ZZ5 ff. dii HandilSg-setzbuchi.)
Zwischen dein Getreidchändler Ernst Sigismund Kohnheim zu Dresden ,Ritterstraße Nr. 94 wohnhaft, und dem Rentier Heinrich Friedrich Thielemann znDresden , Thurmstraße Nr. 13 wohnhaft, wird heute der nachstehende Vertraggeschlossen:
§ I-
Herr Ernst Sigismund Kohnheim betreibt zu Dresden auf dem GrundstückeRitterstraße Nr. 94 unter der Firma „Ernst S. Kohnheim" eine im Handelsregistereingetragene Getreide-Euaros-Handluug; er ist alleiniger Inhaber der Firma.
Herr Heinrich Friedrich Thielemann bcthciligt sich an dem vorbezeichnctcuHandelsgewerbe des Herrn Kohnheim als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von150,000 Mark, Eiuhundertundfünfzigtansend Mark, welche am I. April 1900 anden Herrn Kohnheim baar zu zahlen ist uud in dessen Vermögen übergeht. DieBetheiligung gilt für die Dauer von fünf Jahren, vom I. April 1900 an gerechnet.
Herr Heinrich Friedrich Thielemann ist für den Fall, daß er die Einlagenicht rechtzeitig leistet, zur Zahlung einer Geldstrafe von 15,000 Mark, Fünfzehn-tcmsend Mark, an Herrn Kohnheim verpflichtet. Die Zahlung der Geldstrafe schließtden Anspruch auf Zahlung der Einlage ans.
Zur Erhöhung der Einlage ist Herr Thielemann nicht verpflichtet.
Ans den in dem Handelsgewerbe geschlossenen Geschäften wird der Inhaberder Firma, Herr Kohnheim, allein berechtigt und verpflichtet.
§ 2.
Der stille Gesellschafter Herr Thielemann ist am Gewinne und Verluste derFirma „Ernst S. Kohnheim" mit . . . vom Hundert betheiligt.*)
Am Schlüsse jedes Geschäftsjahres wird der Gewinn und Verlust berechnetuud der ans den stillen Gesellschafter fallende Gewinn ihm ausgezahlt.
An dem Verluste nimmt Herr Thielemann nur bis zum Betrage seiner ein-gezahlten oder rückständigen Einlage Theil. Er ist nicht verpflichtet, den bezogenenGewinn wegen späterer Verluste zurückzuzahlen; jedoch wird, so lange seine Einlagedurch Verlust vermindert ist, der jährliche Gewinn zur Deckung des Verlustes ver-wendet. Der Gewinn, welcher von Herrn Thielemann nicht erhoben wird, vermehrtdessen Einlage nicht, wird auch uicht verzinst, hat vielmehr die Natur einer unver-zinslichen Schuldforderung au die Firma „Ernst S. Kohnheim".
§ 3.
Herr Thielemann ist berechtigt, die abschriftliche Mittheilung der jährlichenBilanz von der Firma Ernst S. Kohnheim zu verlangen und ihre Richtigkeit unterEinsicht der Papiere und Bücher zu prüfen. Von den Angelegenheiten der Firmasich persönlich zu unterrichte», die Geschäftsbücher uud Papiere zu anderer Zeit und
*) Im Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß der stille Gesellschafternicht am Verluste betheiligt sein soll; seine Betheiligung am Gewinne kann nicht aus-geschlossen werden.