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Anweisung*) auf einen Kaufmann (mit Indossament).
<§z Z6Z bi« S65 de» Handelsgesetzbuch» und Alt. II bis »z, ZS. 74 der Wechselordnung.)
Wir weisen hiermit den Kaufmann Herrn Friedrich Wilhelm Lengensteiu inGlogau an, am 2. März 1900 an die Handlung Friedrich Wolf A Co. in Dresden oder deren Order 450 Mk., Vicrhundertundfünfzig Mark, zu zahlen.
Breslau , den 10. Januar 1900.
Otto Droge Sohn. >
AngenommenGlogau , den II. Januar 1900.Friedrich Wilhelm Lengenstein.
Für uns an die Herren Gebrüder Frese in Liegnitz .Dresden , 15. Januar 1900.
Friedrich Wolf k Co.Für uns an die Handlung Ernst Schmidt A Bolzenstcin in Bunzlau .Liegnitz , den 13. Februar 1900.
Gebrüder Frese.
Für uns an den Kaufmann Herrn Heinrich Wetter in Glogau .Bunzlau , den 20. Februar 1900.
Ernst Schmidt A Bolzeusteiii.
Betrag erhalten.
Heinrich Wetter.
Verkaufsandrohnng Seitens des Pfandgläubigers an den
VerPfänder.
>z ZS8 d-S Handelsgesetzbuchs, § 12St de» Bürgerlichen W-s-tzbuchS)
Dessau , den Z. April 1900.Zur Sicherung unserer Forderung aus Waarenlieferungen für dasvon Ihnen betriebene Handelsgeschäft im Betrage von 350 Mark nebst5 °/g Zinsen vom 1. Januar d. I. an haben Sie uns ein Pfandrecht an3 Stücken Tuch bestellt.
Die Forderung ist am 1. April d. I. fällig gewesen; Zahlung istjedoch nicht erfolgt.
Unter Bezugnahme auf § 368 des Handelsgesetzbuchs drohen wirIhnen den Verkauf der Pfandstücke behufs unserer Befriedigung wegenvorgedachter Forderung von 350 Mk. nebst Zinsen hierdurch an.
Carl Schulz 6, Lerche.
An den
Kaufmann Herrn Ludwig Wernerzu Dessau .
') Der Begriff der kaufmännischen Anweisung ist nach dein neuen Handelsgesetz-buch ein anderer geworden. Während bisher nur die von Kaufleuten ausgestellte»Anweisungen dossabel sind, sind vom 1. Januar 1300 ab die an Kaufleute — auch vonichtkauflcuten — ausgestellten Anweisungen durch Indossament (auch durch Blanko-Indossament) übertragbar.