JnhaltSverzeichniß.
XVII
Seite
nung. H.GB. 411. (Not. 39 — 43). 9) Pfandsuccession.10) RelentionS- und CompensationSrecht des CommissionärS.H.G.B. Art. 374 S. 2.......1021
2) Das kaufmännische Retentionsrecht nach demDeutschen Handelsgesetzbuch Art. 313-316.
8- 93. Juristische Natur desselben. Verschiedene Constructionen (Not. 1—12). Ein eigenthümliches Nechtsinstilut. Ueberwiegend ein ge-setzliches Pfandrecht, aber in vielen Beziehungen mit den schwäche-ren Wirkungen eines Netcntionsrechts, in einzelnen nach Arteines Arrest-, in andern nach Art eines Compensations-NechtS gebildet(Not. 13.14). Maßgebend zunächst die Vereinbarung derBelheilig-len (Not. 15—17). I. Die Voraussetzungen (Not. 13—68). Ins-besondere: H.G.B. Art. 306 gilt hier an sich nicht (Not. 24-27).Für cedirte Forderungen? durch Indossament erworbene For-derungen? (Not. 39—44). Für nicht sällige Forderungen? (Not.46—62). Nicht in Widerstreit mit der lex contrsetus. (Gegenv. Hahn. Not. 63—63). II. Die Wirkungen. 1) Die Zurückhalt-ung. 2) Verkauf und Befriedigung aus dem Verkaufserlös. (DasVerfahren und die Klage. Gegen v. Hahn und Laband. Not. 72—82). Jm Concurse. Vorzugsrecht vor anderen Gläubigern. Pfand-gläubigcrn — ? (Not. 83—88). lll. Erlöschen. Rechtsmittel. (Not.89 — 94). Anfechtung (Not. 96. 96). IV. Schadenöersatzpflicht(Not. 97—107). V. Darf der Spediteur gegen den (»ommitten-- ten, welcher den Speditionsauftrag widerruft und die Herausgabeder Waare verlangt, ein Netentionsrecht wegen seiner ihm gegenden Destinatär zustehenden Forderungen geltend machen? (Not.108-118). Steht ein solches Rcientiouörecht deö Spediteur« demVerfolgungsrecht des unbezahlten Absenders entgegen? (Not. 119—123)........... 1023
Zweiter Alischnitt.Das ZelÄ.Cup. I. Das Wesen des Geldes.
§. 99. Die Funttionen des Geldes. (Not. 3. I» der Nöm. Jurispru-denz). 1) Das allgemeine Tauschgut; zugleich das allgemeineTauschmittel. Tausch und Kauf (Not. ö — 13. Die Con-troverse zwischen Sabinianern und Proculejauern Not. 11.Ascleoll Not. 13). 2) Das allgemeine Werthmaß. Der Preis.(Not. 16—17). 3) Der allgemeine Werthträger uud Werthbc-wahrer. Geld- und Creditwirthschaft. (Not. 18—23). 4) Das
»