Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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531
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Erster Abschnitt.Die Sachen.

Can. I. Eigenschaften.

I. Die Qualität.

Gattung, Art, Gütc. Individuelle Gattungs-Bestimmtheit. Vertrctbarkeit. V erbrauchbarkeit.

§- 61.

Sache ist das körperliche Gut, ein sinnlich wahrnehmbarerund, nach dem Recht der heutigen civilisirtcn Völker, unbeseelter Ge-genstand'). Das Wesen jeder einzelnen Sache bestimmt sich durchihren Stoff, ihre Form, ihre wirthschaftliche Bestimmung und Ver-wendung und zwar vorwiegend bald durch den einen, bald denanderen dieser Factorcn?). Jede einzelne Sache ist aber nur die

1) kicero ?op. L: les, qu->o sunl ause cerni tanxique possunt. Ge-gensatz! qusrmn rei-um nu»um s»best qu^si corpus. Kaius II 12, entspr.I. 1 Z. I. 0. rer. 6iv. l2,1) coipoisles luie sunl, quae lsnxi >>os-8»ilt. I. 222 v. äe V. L. ^S(>, IS) corpois.

2) Im Gebiet deö Sachenrechts erscheint als vorwiegend die Form: Höl-zerne, marmorne, eiserne Tische, leinene, wollene, seidene Kleider.I. 26 pr. v. ile ^. k v. (4l, l) cupresseuin aut Isnvum corpus. DerStoss erscheint nur als Eigenschaft der in bestimmter Form gedachtenSache. Daher: andere Form, andere Sache: TraubenMost, OlivenOcl,BretterTisch, Nachen. Daraus beruhen insbesondere die Principien von