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Drittes Buch. Die Waare.
Der Marktpreis der verschiedenen Geldarten und der auf eineGeldsumme lautenden Werthpapiere, der Geldpapicre, wird Kurs(oours) genannt 2°).
Der Marktpreis ist der vollkommenste Ausdruck des gemeinenWerthes, er ist darum auch für Richtung und Umfang der Spccu-lation, wie selbst der Production bestimmend"). Seinen Gegensatzbildet der Gelegenheitspreis ^) von Gütern, welche, weil nurselten Gegenstand des Umsatzes, keinen Markt haben, daher an demgleichen Platz zu der gleichen Zeit deren Preise in verschiedenen Um-satzfällen sehr weit auseinandergehen können. Waaren, für welchenur an gewissen Orten ein Markt.besteht, haben auch nur an dieseneinen Marktpreis, überall sonst einen bloßen Gelcgenheitspreis
oder Marktzcit ankommt: O.A.G. zu Lübeck 1843 (Seuff. I Nr. 37).Ein Tageskurs ist auch der s, g. Compensationscurs: Zeitschr. f. HandelSr.IV. S. 563. Ueber die Kursschwankungen auf derselben Börse s. Zeitschr.f. Handelsr. IV. S. 125 ff.
20) D. W.O. Art. 50. 51. Für Marktpreis überhaupt braucht den Ausdruckcours: 5o<>e 6« comm, si't. 72. 73.76. 80. 179. 181. 333 — im Gegen-satz zum wirklichen Preise (prix): Art. 102. 181. 273. 231. 286. 288.338. 339. 340 - s. auch Art. 79. 332. Jtal. H.G.B. Art. 29. 30. 36.39. 40. 281. 228. 26S ff, Span . H,G,B. Art. 115. 85. 555. Portug.96.407-412. Brasil. 33. 383—365. 415—413. Gegensatz: Nenn- oderNominalwert!), für Metallgeld auch Metallwerth. Unten Abschn.il.
21) S. die Not. II genannten Schriftsteller.
22) ES fehlt bisher an einem passenden Gegensatz zum Marktpreis. Rau I.§. 156 braucht, jedoch nicht technisch, den Ausdruck „vereinzelte Preise".Der Ausdruck im Tert dürfte sich als der bezeichnendste empfehlen.
23) H.G.B. Art. 612. A. L.R. I. k §. 83 — Sachen, die einen gewöhn-lichen Gegenstand des Verkehrs auf Messen oder Märkten ausmachen —,Prot. S. 1395 — „Waaren, die einen Markt- oder Börsenpreis hätten —nur solche Waaren —, bei denen wegen der an dem Orte häufig undregelmäßig vorkommenden Geschäfte mit diesen Waaren in Wahrheit einlausender Preis derselben vorhanden sei —". Heimsoeth, Darstellungder Erinnerungen S. 87 „— die rstio des Gesetzes stimmt mit demWortsinn darin überein, daß über die Waare, welche einen Markt- oderBörsenpreis an einem Orte haben soll, eine erhebliche Anzahl von Ge-schäften an diesem Orte geschlossen sein muß, so daß an diesem Orte eingemeiner Preis oder Durchschnittspreis für diese Waare besteht, welchenman mit Sicherheit als von den besonderen Verhältnissen der Contrahen-tm und von den sonstigen speciellen Umständen eines einzelnen oder we-