Abschn I. Die Sachen, Cap. II. Besitz, z 06. Besitzerwcrb durch Mittelspersonen. 627
zwischen liegen dann zahlreiche Fälle ^^), deren casuistische Zerglieder-ung überhaupt und an dieser Stelle um so unthunlicher ist, als siemeist nur durch concrete Feststellung des Verhaltens der Betheiligteuzu entscheiden sind. Nur muß dabei die Einmischung anderweitigerFragen, wie des Gefahrsüberganges, der vertragsmäßigen Verpflicht-ungen, der an sich nur obligatorische» Verfügungsbefuguiß über dieangenommenen Zwischenpersoncn, vermieden werden.
Zum Anhalte dafür mögen folgende, nicht erschöpfende Bemerk-ungen dienen.
I. Der Versender (Verkäufer, EinkaufScommissionär, Ver-kaufscommittent, Spediteur) entäußert durch die bloße Versendungsich weder des juristischen Besitzes, noch auch nur der Detention,weder dem Willen nach, noch auch nur thatsächlich.
a) Nicht dem Willen nach, vielmehr will er regelmäßig,daß dem Adressaten erst mit der Ausantwortung nach beendigtemTransport Besitz bez. Detention erworben sei; bis dahin will er nochdie Gewalt über die Waare haben ^). Der unbezahlte Verkäufer, derungedeckte EinkaufScommissionär, VcrkaufScommittent, Spediteur,welche in Eigenthum, Besitz, Tetention der Waare Sicherheit finden,wollen in der Regel sich dieser Sicherheit keineswegs entschlagen unddem Adressaten gar nicht oder doch erst von dem Augenblick an cre-ditiren, da nach beendigtem Transport die Aushändigung der Waarean denselben erfolgt ist.
b) Nicht thatsächlich. Denn der Versender setzt durchdie von ihm mit dem Transport betraute Zwischenpcrson den juristi-schen Besitz bez. die Detention fort^). Er tradirt freilich durchdie Zwischenperson, aber nicht schon dadurch, daß er ihr die Waareaufgibt.
«) Nicht definitiv, denn dazu fehlt eS nicht allein an der noth-wendigen Annahme der Waare durch den Adressaten, sondern es darf
32->) Einen Fall dieser Art, welcher Namens des O.A.G.s zu Lübeck von einer Jn-ristenfakultät entschieden ist, s. Hamb. Gcrichtszeit. 186V Nr. 3. 44—49.33> Protok. S. 1378.
34) O.A.G. zu Lübeck 1823 (Brnhn I. S.99sf. Thol, Entschciduugsgr. Nr.64)1846. 1860 (N. Archiv III. S. 310 fs. 326 sf.» n. oft. Mcrkautilgcrichtzu München 2. Instanz. (Possct S. 460). Gcsterding, IrrthümerS. 225 ff. Jhering , Jahrb. f. Dogmat. I. S. 176 sf. Laband,Zeitschr. f. D. R. XIX. S. 124, 12S, Auerbach, N. Handelsges. II.S. 43 ff. u, A. m.