Abschn.I. DieSachen Cap II. Besitz. §. 60. Besitzcrwcrb dnrchMiltclSpcrsonen. 629
/S) Auch nicht etwa so, daß ein Zustand der Schwebe entstände.Nehme, meint man, der Käufer (Adressat) die Waare in Empfang,so erscheine die Tradition im Augenblick der Absenkung wirklich voll-zogen; werde dagegen der Transport vom Verkäufer (Persender) un-terbrochen, oder lehne der Käufer (Adressat) den Empfang ab, sozeige sich, daß die Abseudung nur ein Versuch einer Tradition gewe-sen sei3°). Allein von anderen Gründen abgesehen, kann es unmög-lich von dem einseitigen Belieben des Versenders oder des Adressatenabhängig sein, wer von beiden Besitz und die damit verbundenen Rechtehaben solle. Auch ist keineswegs als Regel anzunehmen, daß die denTransport vermittelnde oder ausführende Zwischenpcrson schlechthinfür Rechnung wen es angeht, für die unbestimmte Person des ju-ristischen Besitzers, detinire. Die Abscndung kann sehr wichtige Rechts-folgen nach sich ziehen, allein diese liegen an sich nicht auf dem Ge-biet des Sachenrechts, sondern des Obligatiouenrechts: Konsumtiondes Wahlrechts des Verkäufers, somit Verpflichtung zur Lieferung
gäbe des Frachtbriefes über Tradition, Eigcnthumöübcrgang :c. nichtsentschieden sei, wurde in zweiter Lesung anerkannt. Prot. S> 1233; des-gleichen in dritter Lesung, daß es sich nur um die Rechtsverhältnisse desFrachtführers zum Versender und Empfänger handle und ein etwabegründetes Verfolgungsrecht des Versenders gegen den Empfänger ansich nicht ausgeschlossen sei, doch meinte man, daß nach Ucbergabe deSFrachtbriefs der Frachtführer anshöre, für den Versender zu besitzen.Prot. S, 4776—4773. 5047. 5048. Letzteres mag einstweilen dahin gestelltbleiben. Fortdanernder Besitz des Versenders ist auch nach Erlöschen seines Ver-fügungsrechts gegen den Frachtführer denkbar, wie umgekehrt trotz fort-daueruden Verfügungsrechts des Versenders juristischer Besitz des Dcstina-tärs möglich. Allein einfacher und normaler erscheint jedenfalls, daß ohneVerfügnngsrccht über die Zwischenperson kein Besitz erworben wird. Unten §.76.S. übrigens W.Koch, Zeitschr. f. HandelSr. VIII. S. 460 ff. v. Kräwell,Commentar S. 559. 560. 566. C. F. Koch zu Art. 403 Not. 28s (nichtgenau,, Art. 405 Not. 30. Brir zu Art. W2 ff. Makower soll.R. Koch in Busch's Archiv II. S. 464 sf, — Der Schweiz .' EntwurfArt. 289. 290. 308 folgt dem D H.G.B. S. Motive S. 283.36) So Protok. S. 1379. Bluntschli —Dahn §. 155. Lesse, Central-organ N. F. I. S. 278. Eine Pendenz bis zur Annahme durch denDestinatär erkennen, und von ihrem Standpunkt nothwendig, anch dieMotive zum Preuß. Eutw. S. 133 fs. uud Gab I. S. 210 an, wie eöscheint, auch Endemann s- 112 Not. 39 ff. §. 114 (s. oben Not. 16a. E.).