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Dritte« Buch, Die Waare,
gerade der versendeten spsoiss, (beim Gattungskauf), Gefahrsüber-gang u.a.m. Muß man nothwendig in derZwischenperson ein bloßesTransportwerkzeug, eine Verlängeruug des Armes des Absenderssehe», durch welches er die Waare dem entfernten Adressaten hinreicht,so versteht sich von selbst, daß nicht schon in dem Augenblicke, woder Absender dieses Werkzeug in die Hand nimmt, sondern erst da-durch, daß der mit dem Werkzeug bewaffnete Arm hinlänglich weitausgestreckt wird und bleibt, um vom Adressaten ergriffen zu werden,die begonnene Tradition sich vollziehen kann. Unterbleibt die wirk-liche Hingabe oder Annahme, so wird dadurch weder entschieden, daßdie Abscndung keine Tradition war, noch gar der auf dem Adressatenbereits übergegangene Besitz aus den Absender zurückübertragen ^).
^) Endlich sind auch nicht etwa Hingeben und Annehmen alszwei zeitlich auseinanderfallende Akte zu denken^), so daß in derZwischenzeit Niemand besäße! Auf diese Weise könnte Versandgutleicht besitzlos und herrenlos werden. —
So weit es auf Willen und thatsächliches Verhalten des Ver-senders ankommt, könnte in der Aufgabe der Waare an die Zwischen-pcrson eine Tradition an den Adressaten nur liegen, falls:
a) Der Versender als Beauftragter oder Geschäftsführer desAdressaten demselben in der Person des Spediteurs bez. Frachtfüh-rers einen Vertreter zum Besitzerwerbe bestellte und durch Uebergabcan diesen sich des Besitzes wie der Detention zum Vortheil deö Adres-saten entäußerte 2°); oder
b) als Beauftragter oder Geschäftsführer des Adressaten an sichselber, mittelst ocmktituti posssssorii, tradirte, somit fortan nur nochfür den Adressaten und zwar durch die Zwischenpcrson detinirte 4°).
37) So z. B. Prot. S. 1377, dagegen Prot. S. 1380.
38) Angedeutet von Vckker, Jahrb. f. D. R. V. S. 379. Die Analogie vom^.iclus im-jsitlum paßt nicht, weil bei diesem Besitzaufgabe und Ergreifennur zufällig nuöeinanderliegeu, nicht uothweudig.
39) So, ?arckessus Kr. 279. S77. velam-rrre et I-vpoitvin IV. Kr.129 ff. illssso, III. 1598. küiisrriüe zu voäe So comm. srt.109 Kr. 239 17., zu Voile äe comm. srt. 100 Kr. 283 ff. Prot. S. 637.Endemann §. 112 Not. 12. 13. Tagcgeu f. Note 41.
49) So, nach Netteren, namentlich Lassrexis llisc. 38, sa'M. Kr. öl ff.:Kam mercslor trAusmittens merces ex oi'tline sui corrospons.iliz «Zusiliceininäuit personsm, unsm nempv vvnllitoris, slteram procurgtoris sui cor-respo»sslis emptoris, cujus vice et nomine a 8e ipso recixit mercium