Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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Abschn. I, Die Sache». (5ap. II. Besitz. §. 68. Zeichne».

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namentlich präsumirt werden, daß die unter Genehmigung des Ver-käufers vom Käufer mit seinem regelmäßigen Zeichen versehene Waaredemselben gehöre, also tvadirt sei"). Allein selbst eine solche Prä-sumtion entbehrt in den veränderten Verhältnissen des heutigenVerkehrs der thatsächlichen Unterlage. Der rechtliche Zusammenhangzwischen dem Kausmannözeichen und dessen Träger ist, wo nicht völ-lig geschwunden, mindestens in hohem Grade gelockert. Das Zeichen,welches hinter Wappen und Namens- bez Firmenzcichnung zurück-getreten ist und nur noch für Waaren und Gcräth verwendet zu wer-den Pflegt, ist meist, wenn nicht ein völlig willtührliches') und wechseln-des, doch immerhin nur zufällig ein regelmäßiges. Sodann hat der wach-sende Verkehr unter Entsernten dahin geführt, daßderVcrsender dem Gutesein regelmäßiges Zeichen aufsetzt, ungeachtet dasselbe nicht oder nichtmehr sein Eigenthum ist, uud das regelmäßige Zeichen des Destina-tärs, obwohl das Gut nocl) nicht dessen Eigenthum ist, oder gar dasZeichen beider; mit unverändertem Zeichen geht nicht allein das Kon-nossement, sondern die Waare selbst durch viele Hände, bis zum De-tailhändler oder gar zum Konsumenten ^)! Aus dem bloßen Vorhan-

tern. Ausführlich nnd allgemein Porlng. H.G.B. Art. 938die Siegelu. geschriebenen oder mittelst Feuers oder anderswie gemachten Zeichen,deren sich die Kanfleulc für Packele, Säcke, Kisten, Ballen u. dgl. bedie-nen, gellen als gcsetzlichcPräsnmlionen und Beweismittel des Eigenthumsdes gezeichneten Gules, doch ohne Eiuschräukung des richterlichen CnucsscuShinsichtlich des ihnen den Umständen nach beizulegenden Gewichts."

6) Nur so viel erkennt Strseclis II. Ar. 89. 90 au, nach 8slieel»s iu I.fin. L. cke per. et com. rei venä. Aehulich Lasgrex!5 6isc. 10 Ar. 38.121. 6i-o. 106 Ar. 3.

7) Die Regel bildet gegenwärtig die Bezeichnung der Colli's mit einem odermehreren Buchstabe», natürlich meist den Anfangsbuchstaben einer Firma;daneben wohl auch oder statt dessen ein einfaches Zeichen; doch habe ichunter einer sehr großen Auzahl verglichener Zeichen kaum ein einziges ge-funden, welche« der alle» HauS- und Waarenmarke gleicht; es sind meistDreiecke, Vierecke, auch mehrfach verschlungene, Anker, Kreise, Herzzeichenn. s, f. Nur in eiuzelneu Gegenden beim Landvoll, in Helgoland bei denSchisfern uud Fischern ist die alte Marke uoch iu lebendigem Gebrauch

8) Noback, Handelswisseusch. S. 641. S. auch Span. H.G.B. 152 vgl.164. Port. 73 vgl. 80. 81. Buenos Aires 353 vgl. 370. 371. Ehilc313. 314. Diese Wahrnehmung bcftimmle schon 8traccl>a II. Ar. 71 sf.,gegen I-ucas <Ie I'enna, der, in engerem Anschluß au die allger-mauische Bedeutung der Marke, iu derselben vollen Eigcnlhnms-bcwcis fand die Auffassung Dietzcl's S. 266 ist schwerlich be-