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Drittes Buch. Die 7'"imre,
welcher er zur Auslieferung verbunden ist, also für dennamentlich bezeichneten Empfänger, oder, im Falle deö Ordrcconnosse-mcntS, für den Ncmittcntcn oder Jndossatar. ?cm steht der Willedcö Abladers um so weniger entgegen, alö dieser ja die sämmtlichenConnosscmcntöcxcmplarc in Händen hat, und so in der Lage ist,durch deren Zurückhaltung, oder deren Zustellung an seine Agenten,oder durch Rückgabe an den Schiffer verbunden mit Ausstellungneuer, selber die Dctcntion zu bewahren. Indem er aber einesdieser Exemplare begibt, ermöglicht er dem Empfängerden Erwerb der Detention, welche der Schiffer für denEmpfänger übt. Es wird so der Connosscmcntöcmpsängcr nichtdurch den Schiffer, als seinen neZ. Aestor, und nicht durch einenvon dem Connosscmcntöerwcrb an sich unabhängigen Akt juristischerBesitzer, sondern mittelst der durch den Ablader geschehenen Connosse-mentöübcrtragnng Dctcnior der Waare. Ob er mehr wird, ob juri-stischer Besitzer oder gar Eigenthümer, hängt, wie bereits ausgeführt ist,von seinem und bez. des Abladers Willcu und von den die Übertragungbegleitenden Umständen ab- So kann der Ablader trotz der Con-nosscmcntSübcrtragung sich den juristischen Besitz bewahren, z. B. fallsdas C. einem Commis, Agenten, Spediteur übersendet ist. Er kann aberauf niemand sonst, als auf einen ConnossemcntSinhaber,den juristischen Besitz übertragen, etwa durch oonstitucuin xossssso-rium, weil«") nicht er durch den Schiffer, sondern der Schiffer fürden ConnossemcntSinhaber detinirt.
In gleicher Weise kann nun durch weitere ConnossementSbe-gebung die Dctcntion, und je nach^Umständcn juristischer Besitz oderEigenthum, auf dcn weiteren Connossementöerwerbcr übergehen, daja die Dctcntion dcs Schiffers bleibt und jeder Connossemcntscrwer-ver durch den Schiffer detinirt bez. besitzt 22), Die Connosse-
51) Nicht, wie Lab and S. 126 meint, weil er seinen snimu« trsiiencli nichtändern könnte, Warnm nicht? S. auch Not. 28.
62) Dircct falls ein Ordre - oder Inhaber-?., indircct falls ein Namens-C.vorliegt. Letzteres leugnet liist p. 77 mit Unrecht. Im Falle des Na-menöconnosseincntö detinirt der Schiffer <X1 allerdings nur für dcn be-nannten Empfänger (?N, Uebcrträgt aber dieser das Konnossement aufB, so wird dieser Detentor, nur nicht dircct durch X, sondern durch A.Also P detinirt bez, besitzt durch A, welcher seinerseits durch X detinirt.Ganz ebenso wie im Falle des Ordre-Konnossements Z dem dritteu Er-