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Drittes Buch. Die Waare,
detinircn, kund. Daher an diese Uebergabe, welche ja vom Absendergewollt ist oder doch rechtlich als gewollt gilt °°), sich alle die Rechts-folgen knüpfen, welche, je nach Verschiedenheit der concreten Verhält-nisse, sich mit dem Erwerbe der Gewahrsam verbinden^). Desglei-chen kann in der Weiterbegebung des Frachtbriefs durch den Em-pfänger — wie in anderen geeigneten Akten — nicht allein eine Er-mächtigung (Mandat oder Cession) zur Geltendmachung der aus demFrachtvertrage und der Uebergabe des Frachtbriefes gegen den Fracht-führer zustehenden Forderungsrechte«»), sondern auch die Einräum-ung der durch den Frachtführer für den Empfänger geübten Deten-tion, unter Umständen des Besitzes und Eigenthums, gefunden wer-den. Immer jedoch nur so, daß der Dritterwerber fortan vermit-telst d es Erstempfängers durch den Frachtführer detinirt bez.besitzt«"). —
Ist nun auch, bei der meist kürzeren Dauer des Binnentrans-ports, das Bedürfniß eines schon während desselben zu bewirkendenGüterumlaufes nicht in gleichem Maße wie bei dem Seetransportvorhanden und läßt sich überdem bei dem Binncntransport nurschwer die thatsächliche Sicherheit erreichen, welche die faktische Grund-lage des Connossementsinstituts bildet °°), so hat doch die natürlicheTendenz des Verkehrs, durch Verknüpfung dinglicher Rechte mit derBegebung von Waarenpapieren auch vor beendigtem Transport denGüterumlauf zu steigern^), zu einer analogen Ausdehnung der
60) Oben Not. 41.
61) §. 73 Not. 36 ff. vgl. §. 66 Not. 9. 21.
62) Natürlich genügt die bloße Uebcrgabe des Frachtbriefs nicht, falls derselbeauf Namen oder Ordre lautet, sondern es muß eiu UebertragungSvermerkhinzutreten. Fall bei Busch IX. S. 256 sf.
63) Obeu Not. 36. Ausdrücklich H.G.B, v. Chile Art. 202. 176 S. 2.
64) §. 73 Not. ö2 ff.
66) Das wird häusig betont, z. B. N. Archiv I. S. 366.
66) §. 70 Not. 16s. Die Ausführung wenigstens des gewöhnlichen Binnen»transports Pflegt Leuten von geringer technischer, insbesondere kaufmänni-scher Bildung obzuliegen; dazu die häufige Unterbrechung der Fahrt,Aufenthalt an verschiedenen Orten, Umladungen, Zollrevision. Andersfreilich, in fast allen Beziehungen, bei durchgehendem Transport auf Eisen-bahnen und Dampfschiffen.
67) Oben S. 649. 660. S. Motive z. R.H.G.B. S. 215. Motive z. Pr.Entw. S. 116. 176.