318
Drittes Buch. Die Waare.
sind ; noch weiter gehende Privilegien der Creditanstalten 5«); dieAusschließung der Vindication von Geld, Jnhaberpapieren, Wechseln,wenigstens gegen den redlichen und entgeltlichen oder doch titulirtenBesitzer «").'
Zn dieser gegen das Römische Recht gerichteten Bewegungnimmt, wie in anderen Gebieten, das Handelsrecht eine bahnbrech-ende Reformstellung ein, es ist „potencirtes Volksrecht" dervollkommenste positive Ausdruck des neueren RechtsbewußtseinsDie schwierige Frage, ob unbedingter Rechtsschutz des bestehendenEigenthums oder erleichterter Eigcnthumserwerb — sicheres Behal-ten mit unsicherem Erwerb oder sicherer Erwerb mit unsicherem Be-halten — vorzuziehen sei, wird vom Handelsstande stets «2") imSinne der zweiten, weil der Sicherung des Güterumlaufs durch Be-gründung einfacher, leicht übersehbarer Rechtsverhältnisse förderlichenAlternative beantwortet werden. Vollkommen richtig ist bei der Be-rathung des Deutschen Handelsgesetzbuchs dafür geltend gemachtworden, daß „kein Kaufmann würde ruhig sein können, wenn dasRömische System eine größere praktische Anwendung gesunden hätte,und daß der Handelsstand im Allgemeinen kaum eine Ahnung davonhabe, wie gefährlich seine Stellung nach diesem Rechte sei" Andem Gesammtgange der neueren Europäischen Rechtsentwickelungläßt sich, wie schon vorhin bemerkt, der ganz maßgebende Einflußeiner auf Begünstigung des Verkehrs, insbesondere des Handels, ge-richteten praktischen Tendenz nicht verkennen; am deutlichsten in den sozahlreichen Ausnahmen, welche nicht allein das Röm. Recht, sondern
ö3) Zeitschr. VIII. S. 263. 277. Oben Not, 42 und unten §. 86 Not. 19.
59) z. B. Oesterr. V. v. 28. October.1865 Art. III. S. 4 «Zeitschr. f. Han-delSr. Xl. S. 346).
60) A.L.N. I. IS. §. 46—47. I, 11. §. 662 ff. I. 16 §. 72. 73. Oesterr.G.B. §. 371. Sachs. G.B. 296. 297. Zeitschr. VIII. S. 300-302.313 ff. Unten Abschn. II. III.
61) Bahr, Anerkennung S. 267.
62) Oben §. 37.
62s) Nicht allein für Jnhaberpapiere, wo, gegen v. Savigny , Obligat. II.S. 140, Thöl §. 66, s. auch Munzinger Motive S. 231, die Fragerichtig stellt und wie im Tert beantwortet.
63) Prot. S, 4605 ff.