Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
862
Einzelbild herunterladen
 

862

Drittes Buch. Die Waare.

die noch in seinem Besitz befindliche Waare mindestens dem drittenCrwcrber, als Eigenthümer, unweigerlich herausgeben müssen undkönnte sich wegen deö Kaufpreises nur an seinen Käufer halten!Gegen diese Couscqucnzcn reagirt nun aber die naturgemäße ^)Wechselbeziehung zwischen der Eigenthumsanfgabe und der Preiö-zahlung, und es findet sich dem entsprechend hier eine Reihe positiverNechtssätzc, deren gemeinsamer Zweck dahin geht, im Widerspruchmit dem Princip dcö Systems, dem unbezahlten Verkäufer einen imErgebniß ähnlichen oder gar noch umfassenderen Schutz zu gewähren,als das gemeine Recht.

1. Hat der Verkäufer zwar Eigenthum, aber noch nicht denBesitz aufgegeben, so darf er, falls nicht mit einer Creditfrist ver-kauft ist, schlechthin, und im Falle der Insolvenz des Käufers selbstungeachtet gewährter Crcditfrist die Waare retiniren, oder gar, fallsZahlung nicht erfolgt, vom Verkaufe zurücktreten^).

2. Ist die erwartete Zahlung ausgeblieben, so ist Nescissionder Uebergabc, wenigstens gegen den Käufer selbst, oder wohl gardes Kaufes statthaft. Dies gilt entweder nur beim Baarkauf oderselbst beim Kauf mit Creditfrist 2»).

22» §. 81 Not. 10 ff.

23) A.L.R. I. II §. 230. voäe civil art. 1612, 1613. Locke cke comin. arl.577. (In Belgien sit. 570) s, ?srckessus Ar. 1287. Secksr-ricke, trsite lies ksillites Kr. 1141, 1I5S ?. Ueber Engl. R. s. kentII. p. 685 ss. ?ar8ons I. p, 440. 446. 448 n". kos 5 II. p. 43 S.7476. 79. 30. 87. 4. 42. Civil cocke ok «e,v-rorll s. 870, 371. 1694Span. H.G.B. 376. Portug. 476. 1242 Nr. 7. Brasil. 193. 874 Nr. 3.Buenos Aires 526. 533. 1693 Nr. 2. Chile 147. ISI.

24) Nach A.L.R. I. 11 §. 224 226. 230. I. 13 §. 137 139 nur beimBaarkauf (der behauptete Widerspruch liegt nur in der Fassung, nicht imSinn). Nach dem Vorgang älteren statutarischen Rechts (s. Not. 3> gehtder Baarkauf iu Crcditkauf über uud die Rescission ist ausgeschlossen,falls nicht innerhalb 8 Tagen (nach A.G.O. I. 50 Z. 309 b innerhalb3 Tagen) Klage auf dcu Preis angemeldet ist. Wie weit die Nescissiongegen Dritte wirkt, bestimmt sich nach den allgemeinen Principien deSPreuß. Rechts. Ueber die Rechte im Falle des Crcditkauss s. A,LR. I. S§. 373. (A.G.O, I. 50 z. 39), Conc.O. §, 16. U des O.T. v. 11. Mai1854 «Striethorst Bd. 13 S. 39 ff.). Der Locke civil srt. 1654. 1184,s. auch Art, 1657 gewährt, ohne Unterscheidung, bei Nichtzahlung desKaufgeldes die RescissionSklage; nach der PrariS auch gegen Dritte, sosern