Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
889
Einzelbild herunterladen
 

Abseyn, I. Die Sachen. Cap.IV. Pfand- u.Retentionsrecht. §, 85. Pfanderwerb. 889

theils durch die Anerkennung gesetzlicher, aber auf die Dauer desBesitzes beschränkter Hypotheken^), theils durch Benützung derWaarenpapierc, insbesondere durch das sinnreiche System der Lager-papiere ^) zu mildern. Auch im Seeverkehr^), wo die bloße Hy-pothek unentbehrlich war, suchte er deren Gefahren durch ein denGrundbüchern nachgebildetes Jnscriptionensystcm zu verringern.Wider die beschränkenden Formvorschriften der neueren Gesetzgebun-gen unterhielt er dagegen steten Widerstand^).

Württemb, Entw. Art. 1091 ff. I- Pr. Entw. §. 804. II. Pr. Entw.Art. 746.

21) Strenges Princip der Solidarhaftung, Wechselgiro. Aehnlich bestand imalteren Rom . R. neben der schwerfälligen ückue!s ein reich entwickeltesstrenges Bürgschaftssystem. Dernbürg, Pfandr, I. S, 3 ff.

22) Unten §. 96. ff.

23) Oben §. 76.

24) S. insbes. A.L-R. I. 20 §, 300 328. ?sr6essus Ar. 489. ?ont

1130. Jtal. H.G.B, 287. Das Deutsche Recht hat sich lange gegenbloße Hypotheken an Seeschiffen, insbesondere gegen die Bodmerei, ge-sträubt. S. oben 8. 60 Not. 8 sck 7.§. 80 Not. 34 ff.

25) Das Kursächs. Edikt vom l. Februar 1614 §.6, welches alle außergericht-lichen hypothekarischen Verschreibungeu für unwirksam erklärte, gestattetedoch solche zwischen Kaufleuten (ZIsrqusrS II. 9 Nr. 3 sf.). Die Vor-schrift der «Zrckonnsnce cku comm. (Not. 16) wurde in der Praris abge-schwächt, k'rsllillrz' vtuckes p. 33. 84. Louelier, instit. cominerc. Hr.2429. Die Formvorschriften des Locke civil (Not. 17) sollten zwar, gemäßdem Vorbebalt Art. 2034, auf den Handelsverkehr keine Anwendungfinden, wurden aber, in Ermangelung allgemein entgegenstehender Spc-cialvorschriften und zufolge Locke cke com. »rt. 95, trotz des Dissenses her-vorragender Schriftsteller, wie velsmsrre et I.evoitvin, ?ariZes«usAr. 489, IropIoiiA llr. 115 kk., von dem Cassationshof anch für Han-delspfänder aufrechterhalten. So noch Lass. 19. Juni 1860 (Sine? 60.I, 639), s. auch Kaulla , Gerichtssaal VIII. Heft 7 S. 3 ff-. I»->üseIV. 2819 ff. vgl. 28942903. I>onl Ar. 1206. Indessen haben siedoch durch extensive Interpretation von Lock,'cke comin, ,->> >, 93 (unten tz. 96)immer mehr Boden verloren und wurden wesentlich auf den Fall beschränkt,daß beide Theile an demselben Ort sich befinden und die Waare dort ist undbleiben soll. Hinsichtlich der in öffentlichen Magazinen befindlichen Waarenwurde dieses System modificirt durch das Ges. v. 28. Mai 1853 (Zeitschr.f. Handelsr. II. S. 113 ff.), allgemein außer Kraft gesetzt durch das Ges.

v. 23. Mai 1863, Locke cke vom. art. 91. 92 neuer Redaction ^

/