934
Drittes Buch, Die Waare.
sondern lediglich!») das für den Gläubiger zuständige 2°) Han-delsgericht"). Die Vcrkauföbcwilligung wird, bei Collegialgerichten,nicht durch den Vorsitzenden allein, vielmehr durch das beschlußfähigeCollcgium ertheilt 22), doch ist der Entscheid kein richterliches, derRechtskraft fähiges Urtheil, sondern kann verändert uud zurückge-nommen werden '-3). Gegen Verweigerung wie gegen Ertheilungder Bewilligung und den angeordneten Perkaufsmodus findet nichtdie Einlegnng von Rechtsmitteln, sondern nur der Beschwerde-weg") statt.
Das Gesuch dcö Pfandgläubigcrö ist weder persönliche 2°) nochPfand- 2«) Klage noch ErecutionSgesuch 2-). Es wird schriftlich oderzu gerichtlichem Protokoll 2») eingereicht, und ist gerichtet auf Be-Schweiz. Entw. Art. 239. csss, 9. Jan. 1314, s. Vinoenz, expos. I.p. 165. II, p. 134, vgl. I. p, 514.
19) H.A.G. zu Nürnberg 1863 (Samml. I. S. 373 fs.>. v. Hahn II. S.114. Laband S. 258.
20) Wurde erst in zweiter Lesung beschlossen. Prot. S. 1336. II. Nürnb.Entw. 200.
2I> In Ermangelung enres solchen das gewöhnliche Gericht: H.G.B. Art. 3.Nach dem Brauuchsw. E.G. §. 43 bei Forderungen von 50 Thlr.und weniger da« Stadt- oder Amtsgericht, für höhere Forderungen imKreise Braunschwcig das Handelsgericht, sonst dieses oder das zuständigeKreiögcricht nach Wahl des Gläubigers.
22) Prot. S. 473. 720. So auch iu Frankreich : I>ont Ar. 1147.
23) v. Hahn II. S. 114. 115. So auch <?) Laband S, 260. 474,'475.
24) In dem Sinne des gemeinen Deutschen Processes — s, Wetzcll, System§. 61, Renaud, Lehrbuch K. 192 sf. — somit ohne Suöpensivkrast.Makower zu H.G.B. Art. 310. Not. 47b. Auerbach, Neues Han-delsgesetz I. S. 282: Appellation, aber ohne aufschiebende Wirkung. BrirS. 320: Beschwerde init aufschiebender Wirkung. Laband S. 261 ge-staltet „Beschwerde" nnr dem Gläubiger, nicht dem Schuldner. Renauda. a. O. z. 221. Not. 1. gestattet nicht dem Schuldner, aber, wie esscheint, dem Gläubiger die „Appellation."
25) S. Not. 13.
26) Als Pfandklage behandelt das Gesuch um gerichtliche Ermächtigung zumPfandvcrkauf ein alleres Urtheil deö O.A.G.'s zu Lübeck 1856 (Seufs.XII. Nr. 9).
27) So Laband u. Renaud — s. Not. 16.
28) „Schriftliches" Gesuch verlangten I. Pr. Entw. 289. II. Pr. Entw. 234.Nach Prot. S. 479. 482 genügt auch protokollarischer Antrag. Daherin den späteren Entwürfen die nähere Charakteristik weggelassen.