Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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1015
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Abschn. I. Die Sachen. Cap. IV. Pfand- u. RetentionSr. §. 96. Kaufm. DeckungSr.

Rechts, in Preußen seit der ConcurS-Ordnung von 1855, auch nacheinzelnen neueren Gesetzen bestand ein ähnliches Recht von verschie-denem, aber doch stets beschränkteren Umfange, hauptsächlich zu Gun-sten des Commissionärs, Spediteurs und Frachtsahrers. Dazu kamenendlich weitgehende Privilegien einzelner Creditanstalten.

Unter den Vorarbeiten deö Deutschen Handelsgesetzbuchsfolgte der Württembergische Entwurf"") wesentlich dem Fran-zösisch-Holländischen Recht mit einigen Erweiterungen, insbesondereerkannte auch er daö Deckungsrecht des Trassaten <") an. DerFrankfurter Entwurfs) begnügt sich mit Regeln über dasZurückhaltungS - und Vorzugsrecht" der Commissionäre, Spediteureund Frachtfahrer, wesentlich dem Holländischen Gesetzbuch entsprech-end. Der I. Preusz. Entwurf erkennt den Commissionären,Spediteuren und Frachtfahrern einPfandrecht" mit erleichterterVerkausöbefugniß zu°^), nach den Grundsätzen der Preuß. Concurs-Ordnung; daneben aber allgemein, entsprechend dem Französischen Recht an dem bestellten Pfande ein Retcntionörechtwegen allerspäter entstandenen kaufmännischen Verpflichtungen, welche vor Til-gung der ursprünglichen Forderung verfallen"^). Der II. Preuß.Entwurf erweiterte, den Beschlüssen der Berliner Conferenz fol-gend °°), die gesetzlichenPfandrechte" des Kommissionärs, Spedi-

§, 10. Für Braunschweig bestimmt das E.G. zur D.W.O. v. 11. Jan.1849, dessen §. 1 die W.O. v. 17IS nebst allen Ergänzungen aufhebt, im§.3:Hinsichtlich deö dem Commissionär an CommissionSgiitcrn wegen seinerauö dem Geschäft entsprungenen Fordernugen zuständigen Retentionörechtswird bestimmt, daß dasselbe auch gegeu die Singularsuccessoren deö Com-mitlenteu, namentlich gegen dessen Concursgläubiger, geltend zu machenist." Ueber Bremen s. Not. 36. Ueber Hamburg s. Not. 81.

60) Württemb. Eutw. Art. 123. 126. 126. 127. 164170. 173. Auch Aus-dehnung des kaufmännischen Pfandrechts auf alle später entstandenen,aber vor Tilgung der ursprünglichen Forderung verfallenen Forderungen,Art. 410 S. 2.

61) Art. 617. 618, s. Motive S. 164. ö46. 647.

62) N. H.G.V. tit. 5. Art. 1622. 31. 32. 47. 48.

63) §. 306. 307. 316. 333336. 867. 563.

64) vocle civil Art. 2082. Oben §. 94. Not. 38.

65) §. 239 S. 1.

66) Die große Majorität der Berliner Commission verlangte, daß, dem Han-