Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
1017
Einzelbild herunterladen
 

«bschn. I. Die Sachen. Eap. IV. Pfand- u. NctentionSr. z. 96. Kaufm. DeckungSr.

rer Ansprüche dritter Personen vorzugsweise ihre Befriedi-gung zu erlangen; anderen Gläubigern kann darauf uur in Ansehungdes Nestes, welcher nach Befriedigung dieser Handelsförderungen er-übrige!, mit Wirksamkeit, Verbot oder Ereculion ertheilt werden.

Während nun diegesetzlichen Pfandrechte" des Commissionärs,Spediteurs und Frachtfahrcrs wesentlich nach dem Vorgänge deSPreußischen Entwurfs geregelt wurden "), gelang es den kaufmän-nischen ") Mitgliedern der Nürnberger Confcrcnz, an Stelle ^) derdie Rechte des FaustpfandgläubigcrZ erweiternden Vorschrift deSPreußischen Entwurfs, das einschneidendere System des Oesterreich.Entwurfs zur Annahme zu bringen ^°). Machte man dagegen gel-tend, daß in Preußen nicht einmal die Kaufleute ein so weit gehendesRecht beansprucht hätten, daß kein auswärtiges Handelsgesetz es an-erkenne, daß es gegen den guten Glauben verstieße, zu groben Miß-bräuchen, zu gefährlichen Deckungen im Falle der Insolvenz undzur Plünderung der Concursmasjen führen würde, so beriefen sichdessen Vertheidiger wenngleich auch ihnen dessen geschichtlicherZusamenhang unbekannt war auf die kaufmännische Anschauungund Sitte, auf den althergebrachten Nechtözustand in einem beträcht-lichen Theile Deutschlands , auf das Bedürfniß des Verkehrs, na-

72) Der I. Oesterr, Entw. §, 46 hat stattdaraus Personen":Daraus imWege der Gerichtsordnung".

73) H.G.B. Art. 374. (Prot. S. 726729. I. Nürnb. Entw. Art. 320.Prot. S. 1207. 1208. II. Nürnb. Entw. Art. 3S1. Prot. S. 4625.5103). H.G.B. Art. 332. (Prot. S. 766. 768771. I. Nürnb. Entw.Art. 326. Prot. S. 12261223. 14361439. II. Nürnb. Entw. Art.359). H.G.B. Art. 409. (Prot. S. 83233». I. Nürnb. Entw. Art.344. Prot. S. 1239. II. Nürnb. Entw. Art. 332. Monita 469474.Prot. S. 47594761. 5102. 5103). H.G-B. Art. 624^-626. (Prot.S. 23482359. 39343933). S. unten §. 9 7.

7>l) S. Prot. S. 466. 1343. 463.

75) Der Antrag, den §. 233 des Preuß. Entwurfs, noch neben dem allge-meinen Nelentionsrecht der Kaufleute, zu Gunsten der Nichtkauflcute be-stehen zu l.issen, wurde mit 9 g. 7 St. abgelehnt, so daß in dieser Be-ziehung lediglich das bürgerliche Recht entscheidet. Prot. S. 463470.Oben z, 88 Not. 25. §. 94 g. E.

76) In erster Lesung mit 10 g. 6 St. Prot. S. 454466. I. Nürnb.Entw. Art. 262.