Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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Drittes Buch. Die Waare.

in zwei Tauschoperationen (Verkauf und Kauf, Kauf und Verkauf)zwischen ^ und L einerseits und ^ und L oder v andererseits zer-legt, für welche das Geld sachlich in gleicher Weise das Mittelglied(Tauschmittel) bildet, wie der Händler (Tauschvermittler) persönlichzwischen Producent und Consument°)> Der Kauf (d. h. Verkaufund Kauf) ist das Tauschgeschäft der Geldwirthschaft >°), aber doch nurdie eine Hälfte des wirklichen Tauschgeschäfts ganz wie der Kauf

9) Oben tz. 40 Not. 12. Dem Bestreben, da« Geld als Mittler entbehrlichzu machen, entspringen die mißlungenen Versuche der Tauschscheiue undTauschbanken; abnorme» Geldzustanden, z, B. in den Vereinigten StaatenAmerika'S während des letzten Krieges, die thatsächlichen Erscheiunngender Art: der Bäcker wird vom Schneider mit Anweisungen auf Kleider,vom Friseur mit HaarschneidebilletS u. dgl. bezahlt Gut Knies S. 9:Der Handelsmann und das Geld treten in dem Verkehr nach der Be-rechtigung des Satzes ans, daß die Erreichung eines bestimmten Zielpunkteseinmal leichter und gewisser stattfinden kaun auf einem Wege der gebro-chenen Linie als auf dem der geraden. Sie erstellen beide eine Durch-gangs- nicht eine Endstation der Güterbcwegung. Sobald sie sich nurals Umweg, nicht mehr als Erleichterung der schließlich erstrebten Güter-beweguug ausweisen, sollen sie aus dem Verkehr wegfallen; wo man siejedoch trotz ihrer Dienste zu beseitigen strebt, streicht man wohl Aufwands-kosten des Verkehrs, aber productive".

10) I. 1 pr, §. 1. v. cle e. L, (!8, I). I 1 l>r. v. cke rer. psrmut. (19, 4).I. ö §. 1. 0. cle pr. veib. (19, 6). ksius III. 141. 8 2. 1. Se emt.veniZ. (3, 23). Röscher I. §, 116 ff. Leist, Mancipation S. 50 ff.

11) Die bekannte Controverse zwischen Sabinianern und Proculejanern<s. die Stellen Not 10) dreht sich nicht darnm, ob der Kauf ein Tauschsei.-- das wird allgemein anerkannt, wenn auch nicht in dem streng ju-ristischen Sinne der Tauschtheorie (oei'imiwlio als Jnnomiuatcontract);sondern nur darum, ob der Tausch Kaufnatur habe. Als Hauptargumentdagegen wird richtig hervoigehoben, daß beim Tausch sich Waareuud Preis (d. h. Tauschäguivaleut) nicht erkennbar unterscheiden, indemdie beiden Güler unmittelbar gegen einander ausgetauscht werden und ihrWerth gegen einander, nicht an einem dritten Gut, gemessen wird. Alleinein weiteres Argument war sicherlich (dievsliäiorss i-ztiune»" werden nurzum Theil genannt!, daß beim Kauf die eine Waare als bloßes Tausch-mittel gewollt wird, der Kauf also nicht, wie der Tausch, ernntio etvsniiitin von beiden Seiten, sondern nur emptio auf der einen und ven-ililio auf der anderu Seite sei, daher uuzulässig, den zusammengesetzterenTausch als eine bloße Art des Kaufes zu behaudeln.