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Drittes Buch. Die Waare.
dieser Eigenschaften oder keine derselben rechtlich anerkannt ist, er-scheint als unvollkommenes Geld oder gar als bloßes Geld-zeichen^). Für denjenigen Culturkreis, dessen letzter Ausdruckunsere heutige Europäische Civilisation ist, hat als Werthmcsser ^)im Allgemeinen zweierlei gegolten: in älterer, mehr der reinen Bo-denwirthschaft (Naturalwirthschaft) zugewendeten Zeit des Heerden-vieh; in der späteren daneben Gewerbe und Handel treibenden Epocheeines der drei am frühesten verarbeiteten Metalle: Gold, Silberund Kupfer 2°). Vollkommenes Geld der eivilisirten Völker derGegenwart ist lediglich Edelmetall- (Gold- oder Silber-) Geld"),und zwar durchgehcnds ^) nur gemünztes: Gold-oder Silber-Münze,bald beide (Doppclwährung), bald nur eine derselben (einfache Währ-ung) Unter diesem System sind gar nicht oder nur in unvoll-kommenem Maße Geld:
1) Jede Landesmünze, welche nicht der Währung ange-hört").
34) Unten §. 104. 107 ff.
35) Auch als Tauschmittel und Zahlmittcl, insbesondere bei Bußen.
36) Mommsen, Röm. Münzgeschichte S. VII. Hultsch, S. 124 ff. 163.pecunis von pecus: kegtus p, 202. 213. Varro <!e I. I. V. 19.Ebenso bei den Germanen: Soetbecr, Forschungen zur Deutschen Ge-schichte I. S. 205 ff. Ueber den Orient f. auch Brandts S. IV, 72 ff.83 ff. Moverö, Phönicier II. 3. S. 27 ff. Natürlicher, aber nichtnothwendiger Stufengang: Kupfer, Silber, Gold. In Griechenland vielleicht zuerst Eisen geld, daher v/Zo^o? — öMo? (Spieß>: HultschS. 106. 125. 126. Ueber „Geld" in der s. g. Naturalwirthschaft s. Rö-scher §. 117. Anderes .Geld", wie Pelz-Leder-Muschel-(KauriS, von de-nen noch 1856 von Ceylon für circa 900,000 Frcs, nach England aus-geführt wurden, um in Afrika als Tauschmittel verwendet zu werden),Salz-, Thee-, Taback-, Cacao- Geld u. dgl. s. Rau I. Z. 262. Ro-scher I. §. 118. 119. „Geld zweiter Hand", d. h. bereits in Metall-geld angeschlagenes Tanschmittel, wie Oel auf deu Ionischen Inseln, Nä-gel im französischen Departement Hersult, s. Llievslier p. 11 sf.;dahin gehört auch alles bloße Geldzeichen. Unten H. 107 ff.
37) Platinageld vorübergehend in Rußland 1823—1346. Röscher I. §. 120.Not. 15.
38) Eine Ausnahme macht nur Hamburg mit seinem Rechnungsgelde, vonaußereuropäischen Staaten China. Unten §. 106.
39) Unten §. 104.
40) Unten §. 104.