Abschn.II.DaSGeld. Cap.N. Münze. §.102. Nennwerth.Courant-u.Scheidcm. 1Y9Z
Verkehr undurchführbare Untersuchung des einzelnen Metallstückeswird erspart durch die von anerkannter Autorität, insbesondere 2)von der am allgemeinsten anerkannten, der Staatsgewalt, erkennbarund bleibend dem einzelnen Stücke aufgeprägte Angabe des Feinge-haltes: den Werthstempel. So schon bei den Barren — dem auf-geprägten Staatöstcmpel 2) entspricht häufig ^) ein die näheren An-gaben enthaltender Probezettel; indessen kann hier durch den Stem-pel das Gewicht nicht auf die Dauer verbürgt werden, und zursicheren Quantitätsbestimmung bleibt die Wage^) unentbehrlich.Hingegen in der Münze erhält das Metallstück nicht nur eine zumallgemeinen Umlauf geeignetere, sondern auch eine bleibende Ge-stalt, so daß jede Gewichtsverminderung sogleich erkennbar hervor-tritt"). Die Münze ist ein im Feingehalt (Schrot undKorn) staatlich beglaubigter Barren^). Indem so derStaatsstempel wie des Probirens, so auch des Nachwägcns überhebt,bleibt nur noch das Zählen der einzelnen Münzstücke nöthig, da-her die Münze gezähltes Geld ^) ist, und die Hingabe von Mün-
2) Nicht allein. Die Marke des Metallgeldes genießt soweit Glauben alsder Markende. Barren mit den Marken großer Häuser gehen ohne wei-tere Wägung und Probe durch die Welt. Horn, Bankfrciheit S 22.
3) ä?5 sixustum: Mommsen S. 172. 402. Ocsterr. Ges. v. 26. Mai1866 über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren §. 7—13. Inden Vcre-nigten Staaten von Nordamerika erfolgt die amtliche Stem-pelung von Barren gesetzlicher Legirung für eine Abgabe von Diein den Münzen unter Aufsicht von Negierungsagentcn geprüfte Massebelief sich 1864 auf etwa 180 Mill. Dollars in Gold und 2,894,000 Dol-lar« in Silberz 1860--1861 in New-York allein auf 20 Mill. Dollars,v. Hock, Finanzen S. 858. ciiev stier p. 578. 579.
4) Nicht immer: Ran I. §. 264.
k) Daher per »es et librsrn Mommsen S. IX. 172 ff. Hultsch S, 19Y.In China laufen die Barren ohne Staatsstempel um, werden aber imEii.zelfall probirt und gewogen Olievslier p. 36—39.
6) Ueber die zweckmäßigste Form der Münzen s. Hoffmann S. 16 ff.Rau II. §, 234.
7) s^lievslier p. 38 ff. Daher die Münze pecunis sixnsts, korms pu-blies percuisg heißt. >. 27. §. 4 v. cie suro srx. (34. 2). I. 19 pr.I. 27. §. 6 I>, eoä. I.. kubris <Ie <?sMg Cisslpins II. 2
5) ?ecunis numersls. I. 7. §, 3 v. sä 8. <?. »Isceä. (14, 6). >. 1 pr. 0.6e <?. L, (18, 1). I. 32 pr. 0, <!e säim. lex. (34, 4). I. 178 pr. 6e V. 5.(50, 16). I. ö. §. 9 0. Se red. eor, (27, 9). I. 35 pr. 0. <Ie Sonst.