Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
1097
Einzelbild herunterladen
 

Abschn.H. Das Geld, Cap. II. Münze. § 102. Nennwert!), Courant-u. Scheiden,. 1Y97

nicht alsnutzbares Negal", sondern nur im Sinne eines von derStaatsgewalt am sichersten und billigsten zu bewirkenden Beglaub-igung SdiensteS geübt werden 25). Eine den Betrag der Präg-ungskosten nicht übersteigende Divergenz zwischen Metallwerth undNennwert!), der s. g. Schlagschatz 2°), ist zwar an sich gerechtfer-tigt, jedoch gegenwärtig wegen der damit verbundenen Mißbräuchefür die groben Mnnzsorten meist ganz aufgegeben, und auch finan-ziell entbehrliche, theils durch Benützung günstiger Conjuncturcnfür den Einkauf des Metalls, theils durch eine vorwiegend für Rech-nung von Privaten, und dann natürlich gegen Erstattung der noth-wendigen Kosten, erfolgende Ausmünzung bez. Ummünzung vonEdelmetallen (Barren, fremde Münzen) in Landesmünze 2»).

Der Nennwerth kann über oder auch wohl unter dem Metall-werth stehen: in Folge fehlerhafter oder wohl gar unredlicher AuS-

Privatgoldmllnzcn (anch jetzt noch?) Pflegen in Gewicht und Feinheit ge-ringer zu sein als die Slaaiögoldmünzen: Hübner, Banken l. S. 53.

25) LlievsUer p. 89. 40. Horn, Bankfreiheil S. 24 fs. 55 ff.

26) vroit <ie bi'-rüsgxo, welches in Frankreich Bvrwand zu dem viel umfas-senderen uroit u« seixneuri-ixe gab, Llievslier p. 31V ff. Die Statt-hafugkcit des Schlagschatzes war ein alter Streitpunkt der Legisten undEanomstein 8e->ccia §. 2. x>. 3, Ar. 86. 87.

27) In England schon srüh, unter Elisabeth und definitiv unter Karl II .Im Allerihum unbekannt: Mommsen S. 309. 363 fs. 729 fs. 744 ff,S. anch Klüber §. 431. ciiev.ilier p. 310 ff. Die Prägungskostensind jetzt sehr viel geringer; in Frankreich ist ihre Verminderung bis auf3 pro iUiUs als möglich berechnet. ^l>evsl!er p. 315.

28) DerSlaat ist verbunden, Privaten, gegen Erstaltnng der nothwendigen Kosten,selbst das erforderliche Geld zu prägen, 'Auch das umsonst zu lhun, kann zweck-mäßig sein. In Frankreich werden I ^/z ki 8. pro Kilogramm Silber und 6 lrs.pro Kilogramm Gold an PrägungSkoslen erhoben; in Preußen für Silbercires 1^s°/o, für Gold circ-i In England wird seit 1666 Gold un-entgclUich geprägt, aber mit einem kleinen ZinS für die Prägezeit; Silberseit 1816 (von 1666 bis 1316 unentgeltlich) mit Abzug von 6"/zi°/;übrigens läßt thatsächtich nur die Bank Gold Prägen, Private verkaufenihr Gold an die Bank, welche es nach Abzug einer Prämie von 4 krs.65 ct. für je 1000 lrs. kaufen muß. In den Vereinigten Staaten vonNordamerika geschieht die Prägung unentgeltlich, jedoch muß, wer sofortMünzen haben will, i///» Zinsvergütung entrichten. Hüb »er, BankenI, S. 53. M'Culloch S. 24 ff. 71 ff. Oievslier p. 310 ff. 323 ff.Geyer, Banken S. 41 ff. v. Hock S. 357.