Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
Seite
1099
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Abschn.II, Da« Geld. Cap.H. Münze. §.102. Nennwert!). Courant-u. Scheidem. ^ygg

dem Scheidemünzfuß, aus einer Mischung von Silber undüberwiegend Kupfer (dilloo): Silbcrschcidcmünzen, oder nur auSunedlem Metall, meist Kupfer Kupfermünzen, geprägt.

Ihr Nennwert!) drückt nicht aus, was sie werth sind, sondernwas sie, nach dem Willen des Münzhcrrn, im Verhältniß zur Cou-rantmünze gelten sollen^). Sie sind bloße Marken, welche dieStaatsgewalt in Umlauf setzt, um als Tausch- und Zahlungsmittelfür die kleinsten Werthe des täglichen Verkehrs zu dienen^), undunentbehrlich^), sofern sie nur in der für diesen Zweck erfordcr-

nsie comnlämentkiii-e oder ä'sppoint, nur die Münzen ohne Silber nen-nen sie >nonn!>ie iie dillon; die Engländer: 1oken8 oder counterskvr cl>.inxs)nennen, weil die Thatsache der Mischung verschiedener Metalle, sogar einsehr starker Zusatz unedlen Metalls (Legirung! ihnen nicht eigenthümlichist, sondern sich auch bei dcu Courantmnnzen findet. So sind z. B. dieThalerstücke Courant, obwohl sie die sehr starke Legirung von ^°/,ggohaben, denn sie enthalten gleichwohl i/^, Pfd. rein Silber. Nur Pflegtbei Scheidemünzen die Legirung noch stärker zn sein, z. B. die ^/,z Tha-lerstücke enthalten °^/iooo Kupfer und zugleich nur 1/414 statt ^/zgg Pfd.rein Silber. Allein die neuen 2, l, ^2, ^/z Fraukenstücke haben nur eineLegirung von ^/igoo> uo sind dennoch Scheidemünze, weil bei derCourautmünze die Legiruug nur ^°°/iooo betragen darf. MommsenS. X. XI nennt sieCreditmünzen".

33) In Frankreich und Italien Bronce, in der Schweiz und in Belgien vorwiegend Nickel. In Frankreich seit dem Ges. v. 6. Mai 1852: 95 TheileKupfer, 4 Theile Zinn, I Zink. 0>ieva>!er p. 33. Messing, Eisen,Zink: Noback, Handelöwissensch. S. 49.

34) Nur hier trifft, uach deu heutigen Münzvcrhältnissen, die Savigny 'scheDefinition des Nennwerths, Obtig, I. S. 423, zn:der Werth, welcherjedem Geldstück nach der Absicht des Staates beizulegen ist".

35) Unten §. 104. 107. Ravit S. 42 53. e>>ev->I!er p. 33. 761 fs.361 Die Kupferwährung war uralt in Italien und Sicilieu, Kupferprägung

aber in Rom nicht vor dem Jahre 451, in Süilien nicht lange vor An-fang des 4ten Jahrhunderts. Als Scheidemünze in Rom erst mit Ein-führung der Silberwährung, in Aegina und wohl auch in Kleinasien zuAnfang des 5ten JahrhnndertS. Brandts S. 27 fs. SilberplattirteDenare kommen gelegentlich in Rom als Scheidemünze mit ZwaugSkurSvor: Mommsen S. 3S6 ff. 726. 760, eigentliches Billon aber erst nnterSeptimiuö Severus um 198: eocl. S. 757. Die Legirung der Courant-münzcn war allgemein untersagt durch die l.ex ^ulis peeulstus, und diesesVerbot wurde, nach langer Vernachlässigung, in der spätesten Kaiserzeit