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Drittes Buch. Die Waare.
völlig gleichgcachteter Forderungen, damit aber eine unerträglicheVerwirrung entstehen. Hier müßte nothwendig durchgegriffen werden,indem der Kurs eines bestimmten Zeitpunktes öder etwa der mittlereKurs eines gewissen Zeitraumes für maßgebend erklärt würde; auchwürde unter Umständen vorzeitige Kündigung langdauernder Schuld-verhältnisse statthaft sein müssen. In kaum geringerem Maße aberwürden diese Schwierigkeiten bei Einführung einer Doppelwährungsich zeigen. Die rechtliche Möglichkeit, nach wie vor in Silbergeldzu zahlen, würde mit dem voraussichtlichen Verschwinden dcS Silber-geldcs aus dem Umlaufe doch faktisch zur Zahlung in Gold nö-thigen"), und die fixe oder gar periodisch firirte Werthrelationzwischen Silber und Gold'») würde dann für die Umrechnung maß-gebend sein müssen.
78) Oder auch umgekehrt, sofern das Gold wieder steigt.
79) Oben §. 104 Not. 49. 42. 64.