Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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Drittes Buch. Die Waare.

Wird anomalcrweisc das Metallgeldzeichen seider zum Werthmaß(Währung), so ist es doch immer nur ein entlehntes 22).

Das Mctallgeldzcichcn ist normalerweise nicht oder doch nichtundeschränkt gesetzliches Zahlmittel «Währung). DieZahl-ung" einer Geldschuld mit bloßen Geldzeichen ist daher an sich nuräatio in sowtuw 2»), und ist es nur dann nicht, wenn und soweitdas bloße Geldzeichen Zwangskurs hat ^).

Der Werth des Metallgeldzeichens ist daher ein bloßer Cre-ditwerth: er beruht auf dem Vertrauen, daß es in gleichem Maßewie das Metallgeld als Tausch- und Zahlmittel werde genommenwerden 2s). Tie Höhe des Creditwerths spricht sich in seinemKurse, d, i, seinem Tauschwerth, gemessen an dem Quantum Me-tallgeld (meist Währung) auf welches es lautet, oder an dem inter-nationalen Werthmaß, einem Quantum nicht gemünzten Edelmetalls,aus 2«); die Weite des Creditwerths in seinem Geltungsgebiet

bezweifeln, denn es versteht sich, daß ein Blatt Papier nicht ^/z PfundSilber ist.22> Unten §, 108.

23) Oben §. 104 Not. 44 ff., unten §, 108 Not. 54 ff. §. 109. Sächs.Gesctzb. §. 672. Zürcher G.B. §. 082. Entw. eines Schweiz . Handels-rechts Art. 220 und Motive S. 202. Weiter saßt den BegriffZahlung",aber nicht den NcchtSsatz A.L.R, I. 16 §. 23. S. auch Seuff. II. Nr. 1688, ISI, XIII. Nr. 227.Zahlung» mit fremden Papiergeld: O.T, zuBerlin 21, Dec. 1862 (Borchardt, D.W.O. Zus. 323). Thöl I, §. 61a. E. §, N2 Not. 2. Z. 116 Not, 2. z,I19 Not. 16. §.120 Not. 19. 20.§. 121 Not. 1-3. 8. 132. 139. 140. II. §. 232 Nr. 20, Wagner,Geld- und Credittheorie S. 67 sf. »Iss-^ IV Nr. 2123 2124. DaSerkennt schließlich auch Endemann an: §125 Not. 8.Zahlung" mitWechseln und Banknoten s. unten §. 109. Ueber einen angeblich abweich-enden HandclSgebrauch, welchen Keyhner, Zcitschr. f. Gesetzgebung undRechtöpfl, in Preußen II. S. 133 behauptet, s. unten §. 108 Not. 22.

24) Unten §. 108. 109.

26) Ans Präsumtion, unter Umständen Fiction der Werthimmanenz. DasVertrauen ist häufig- mir local vorhanden, z. B. für eine Thüringen 'scheoder Hessische Banknote nur in ihrem eigentlichen Handelsbcreiche, sofernsie nicht darüber hinan« Einlvsungskassen hat, mag sie noch so gut fundirtsein. Ebenso für Papiergeld kleiner Staaten.

26) Oben K, 103. Ravit S. 46. 47. Als Werth einer Forderung wirdzwar in den Rom . Quellen in der Regel der Werth ihres Objects, also