Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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Abschn, II. Das Geld. Cap. IV. DieMetallgeldz. §. 107. Ersatzm. d. Metallgeldzahl. 1193

aus Je fester und je verbreiteter das Vertrauen ist, um so mehrdient das bloße Zeichen als Vertreter des Metallgeldes, ja kannwohl gar der Kurs seinen Nenuwerth übersteigen ^).

Der Credit aber, welcher statt Metallwerthes, die Grundlagedes bloßen Geldzeichens bildet, kann rechtlich von doppelter Art sein:ein Zahlcredit und ein Einlösungscredit. Mittelst dieserUnterscheidung ist allein die bisher stets vergeblich versuckte principielleAbgrenzung zweier Arten von Metallgeldzeichen: des Crcditgeldes(Scheidemünze und Papiergeld) und der Geldcreditpapier e mög-lich 2»).

In seiner einfachsten Gestalt ist der Unterschied folgender:Das Crcditgeld ist lediglich Zahlmittel, kein Zahlungs-versprechen, noch Zahlungsanweisung. Seine Formel lau-tet:Dieses Stück Papier (Kupser, Eisen, Leder) wird von mirsür 1 Thaler in Zahlung genommen." Der Ausgeber von Cre-ditgeld verspricht nicht, die Mctallgeldsumme, über welche das Zei-chen lautet, zu zahlen, sondern das Zeichen für diese Summe inZahlung zu nehmen^). Er begründet gegen sich keine

ihr Nominalwerth, angesehen, I. 5 v. So Iiereä. et sei. venck. (13, 4).I. 7. 30 pr. v. iocati (19, 2). I. 49 §. 1 l>. cke lex. II. (31). Allein essind Modificationen nicht ausgeschlossen. Fr. Mommsen, Beiträge zumObligalionenr. II. S. 243.

27) Die Noten der Englischen Bank in der ganzen Welt, Preußisches Papier-geld in ganz Deutschland , Wechsel größter Häuser unter allen Kaufleuten.Nebenius S. 96. 21ö. Einert, Wechselr. S. 49. SO. 76. Hübner,Banken I. S. 66. 69.

27) Papiergeld, Banknoten und sonstigeCreditnmlanfsmittel genießen mitunterAgio gegen Silber und Gold, insbesondere wegen leichterer Ausbcwahrungs-und Transport-Fähigkeit. Nebenius S. 146. 147. Häufiger freilichumgekehrt, s. unten §. 108. 109. Ist das Metallgeldzeichcn zugleich Ur-kunde über ein Einkommen (Zins, Dividende), so wird sein Kurs na-türlich wesentlich mit durch das Verhältniß des garantirten Einkommenszum landesüblichen Zinsfüße bestimmt. Mill S. 432.

29) Diesen Unterschied erkennt auch der Französische Sprachgebrauch an: pa-pier-mu»nsio (Papiergeld) und moimsie äe pgpier (Geldpapier). Dallo?». v. pspier-monnsie.

30) Das Papiergeld lautet:Preußisches, s. g. Kassenanweisung: