Abschn, II. Das Geld. Cap, I V. Die Metallgeld;. 107. Ersatzm. d. Metallgeldzahl. 1195
aber auf diese oder eine andere Schuld als x Thaler zahlen darfst.Wer das Crcditgcld weiter begibt, „zahlt" durch Hingabe einesLiberationsmittels gegen den Aussteller; die Zahlung, welche baldals Angabe an Zahlungsstatt bald als wahre Zahlung oder,genauer, im Voraus vereinbarte Angabc an Zahlungsstatt erscheint,ist stets definitiv: es steht hinter derselben keine Anweisung oderVersprechen einer künftigen Metallgeldzahlung. Weder zwischen demAusgeber und dem ersten Nehmer, noch zwischen diesem und demfolgenden, noch zwischen letzterem und dem Ausgeber werden durchdie Circulation des Creditgeldes Obligationen begründet. In allendiesen Beziehungen hat das Creditgcld die Natur des wirklichenGeldes, ist insofern eine Art „Geld", aber nur entlehntes, Geld-surrogat oder fictives Geld — und zwar rechtlich bald unvollkom-menes söhne vollen Zwangskurs), bald vollkommenes (mit vollemZwangskurS) Geldsurrogat ^).
Das Geldcreditpapier dagegen ist an sich nicht Zahlmittel,sondern Einlösungsmittel für die entsprechende Summe Me-tallgeld. Seine Formel lautet: „Dieses Stück Papier (Kupfer,Eisen, Leder) wird von mir (von einem Dritten) mit 1 Thaler(Metallgeld) eingelöst (bezahlt)»«)." Der Ausgeber gibt ein
32) Oben §. 104 Not. 22. Unten §. 108. 109.
33) S, §. 103.
34) Die Banknote (Geldcreditpapier) lautet!
„Zehn Thaler
zahlt die Haupt-Bank-Kasse in Berlin ohne Legitimations-Prü-fung dem Einlieferer dieser Banknote (welche bei allen Staats-Kassen statt baaren Geldes und Kassen-Anweisungen in Zahlungangenommen wird)."
„Zehn Thaler Courantzahlt dieBraunschweigische Bank dem Inhaber dieser Banknote."„Die Mitteldeutsche Creditbank bezahlt gegen diesen BankscheinZehn Thaler Courant."Die Anweisung (Check) lautet:Herrn A. K Co.Banquiers