Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Einleitung.

erst nach vorgängiger näherer Darlegung der Begriffe Handel, Han-delsgeschäft, Handelsmann durchführbar. Diese gehört der Darstel-lung des Handelsrechts selbst in den folgenden Büchern an.

Das Handelsrecht ist ein besonderer Zweig des Privatrechts:das Privathandelsrecht, und des öffentlichen Rechts: das Handels-staatsrecht und das Handelsvölkerrecht. Das Privathandels-recht regelt die Beziehungen der Privatpersonen als einzelner zueinander und zu Gegenständen der Außenwelt in Handelssachenmit ihm vorzüglich, jedoch nicht ausschließlich, befassen sich die Han-delsgesetzbücher wie die systematischen Darstellungen des Handels-rechts so auch die nachfolgende. Das Handelsstaatsrecht istein Theil des Verwaltungsrechts: es regelt die Beziehungen derStaatsgewalt zum Handel, nach der polizeilichen (administrativen),finanziellen, prozessualischen und strafrechtlichen Seite. DergleichenNormen enthalten alle Handelsgesetzbücher, auch das allgemeineDeutsche5), dem entsprechend die Lehrbücher des Handelsrechts").

selbst, auf welche Verhältnisse dasselbe Anwendung finde und was dem-nach (?) als Handelssache anzusehen sei; auch würde solche Aufzählungkeine erschöpfende, sondern nur eine eremplicifircnde sein dürfen, somitohnehin die richterliche Prüfung nicht ausgeschlossen sein; endlich gehöresolche Bestimmung weniger Hieher, als zu den Bestimmungen über dieKompetenz der Handelsgerichte (?) (Protokolle S. 4507. S058. 5059).Gleichwohl ist eine solche Aufzählung mit dem Streben nach Vollständig-keit, ohne jedoch diese zu erzielen, in einzelnen Einsührungsgesetzen erfolgt,z. B. in dem Preuß. E.G. Art. 2. Bayer. E.G. Art. 63. Anhalt-Bernburg . E.G. Art. 2 vom prozessualischen Standpunkte im Oe-sterr. E.G. §. SS40. Großh. Hessisches E.G. Art. 37. 38vgl. Preuß. E.G. Art. 47. 48. Siehe auch v. Kräwell und Bus cha. a. O.

5) Vgl. Endemann, Der Entwurf eines Deutschen Handelsgesetzbuchs.S. 812. Mein Gutachten über den Entwurf eines Deutschen Handels-gesetzbuchs. S. 79.

6) Z. B. Heise's Handelsrecht §1. Thöl Handelsrecht. 4. Aufl. S. 1.vgl. mit §. 15. 16. 17. 18. Brinckmann Lehrbuch des Handelsrechts.Z. 6. Ausführlich Vincsus, Exposition raisoriues <Zo Is, legislativ»eomirisreilüs t. I III. Eine befriedigende Darstellung des gesammtenHandelsstaatsrechls sehlt. Vgl. etwa: Klüber Oeffentliches Recht desDeutschen Bundes . §. 412414. Zachariä Deutsches Staats und Bun-desrecht. II. §. 193. 194. Eine Darstellung des Handelsstaatsrechts, jedoch