§, 16. Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung und die Novellen. 99
vielmehr jeder Regierung überlassen, diesen Entwurf zu prüfen, unddanach zu ermessen, ob sie ihn für geeignet hält, publicirt, respectiveden verfassungsmäßig für dergleichen Arbeiten bestehenden legislati-ven Stadien unterworfen zu werden. Es darf aber das Vertrauenausgesprochen werden, daß die einzelnen Regierungen, ebenso wiederen Ständeversammlungen, etwaige Einwendungen gegen den ver-einbarten Entwurf, wenn diese von keiner großen Erheblichkeit sind,dem großen Zwecke, eine Gleichförmigkeit des Wechselrechts zu er-langen, bereitwillig zum Opfer bringen, und sich daher nur dann vondem gemeinsamen Werke ausschließen werden, wenn wider Erwartenwichtige Bedenken dies als unabweisbar erscheinen lassen sollten."
2. Dieser Einladung gemäß traten am 20. October 1847 27Abgeordnete der Deutschen Regierungen, denen in den folgenden Ta-gen noch 2 weitere Dcputirte sich anschlössen, darunter 9 Kaufleute,zur Conferenz in Leipzig zusammenVertreten waren sämmtlicheBundcsstaaten bis auf Mecklenburg - Strelitz , die Anhaltischen undLippeschen Fürstenthümer, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck ,Hessen-Homburg, Luxemburg und Limburg . Den Vorsitz führte derKönigl. Sächsische Staatsminister v. Könneritz, und als zweiter Prä-sident der Preußische Wirkt. Geh. Legationsrath, später Finanzmi-nister v. Patow. Als Referent fungirte der Preußische Geheime Ju-stizrath Bischofs. Zur Grundlage der Berathung ward einstimmigder von der Preußischen Negierung vorgelegte, von dem Referenten
I) Nämlich: Für Oesterreich und Liechtenstein: Hofrath vr. Heiöler; für Preu-ßen : Geh, Legationsralh v. Patow, Geh. Jnstizralh Bischofs, BanquierMagnus, Handelslammcrprasidcnt vamphanscu; für Bayern : O.A.G.NathI)r Klcinschrod, Banquier Assessor Schmid; für das Königreich Sachseu:Viccvräsident des O.AG'ö Dr. Einert, Kramermeister Poppe, KaufmauuGeorgi; für Hannover : Schatzrath Lchzen, Banquier Hostmann; für Würt-temberg nnd die Hohenzollcruschcu Fürstcnlhümer: Obertribunalörath Dr.v. Hofackcr; für Badeu: Minisicrialralh Brauer, Banquier Hohenemser;für Großherzogthum Hessen: Miniftcrialrath Dr. Brcidcubach; für Kur-sürstcuthum Hessen: Obcrgerichtsrath Fuchs; sür Holstein und Lauenburg :EtatSrath Bchr; für die meisten Thüriugischeu Staaten: Geh, Negicrungs-rath Thon; sür Braunschweig : Hofrath Liebe, Kausmaun Haase; für Nas-sau: Geh, Rath Vollpracht; für Mecklenburg-Schwerin : Professor Thöl;für Oldenburg: Senator vr. Albers aus Bremen; für Lübeck : Syndikusvr. Elder; für Frankfurt: Syndikus vr, Haruier; für Bremen : Senatorvr. AlberS, Acltcrmann Lürmann; sür Hamburg : Senator Lutteroth-Legat,Handelögerichtspräses vr. Halle.
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