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Einleitung.
dem Verluste der Gemeinsamkeit des Rechts liege, aufgewogen, auchder Zweck der Conferenz dadurch eigentlich vereitelt werde. Dennnicht die leitenden Grundsätze bei Abfassung von Partikulargcsetzen,sondern ein gemeinsames, wörtlich übereinstimmendes Gesetz habe manverabreden wollen."
Der zweite Wunsch ging auf Vereinigung über den übrigenTheil eines Handelsgesetzbuchs, soweit er nicht das Seerecht betreffe.Die Schwierigkeiten seien hier zwar größer, als bei dem Wechselrecht,aber nicht unüberwindlich, „und werden sie überwunden, so sei damitzugleich eine Vereinigung über ein gemeinsames Obligationenrechtangebahnt."
3. Die so vereinbarte Wechselordnung zerfällt in drei Abschnitteund 100 M. oder Artikel: Erster Abschnitt. Von der Wechselfähig-keit. Art. 1—3. Zweiter Abschnitt. Von gezogenen Wechseln. Art.4—95, in 18 Unterabtheilungen. Dritter Abschnitt. Von eigenenWechseln. Art. 96—100'). Sie beschränkt sich wesentlich auf dasformelle Gebiet des Wechselrechts, und hat alle mit dem Wechselge-schäft in Verbindung stehenden materiellen Rechtsverhältnisse, das sog.civile Wechselrecht, wie Wechselschluß, Commissionswechsel, Valuta-und Deckungsverhältnisse, principiell ausgeschlossen 2)
Dagegen hat sie durch wesentliche Gleichstellung des eigenen unddes gezogenen Wechsels und durch Anerkennung der Wechselfähigkeitfür jeden Vertragsfähigen den Wechsel zu einem allgemeinen bürger-lichen Verkehrsinstitut, und den Wechselverkehr zur Hauptform desbürgerlichen Kreditverkehrs erhoben. Im Zusammenhang damit steht,daß sie keine besonderen Bestimmungen über die Anweisnngen —auch nicht die sogenannten kaufmännischen — enthält^).
Gänzlich ausgeschlossen ist auch die Wechselproceßordnnng, derenGrundzüge der Preußische Entwurf 90—98 enthielt. „Eine definitiveFeststellung der Wechselproceßordnung in ihrem ganzen Umfange er-
1) Näheres über daö System- Bvrchardt und Jacobi, Artikel „Wechsel-recht" in Wciste's Rechtsleriton Bd. XIV. S. 354. 356. Knntze, Deut-sches Wechselrecht S. 245—250.
2) lLiebe), Die Allgemeine Deutsche Wechselordnnng mit Einleitung nndErläuterungen. Leipzig 1846. S. XXXIV—XI.. F. A.Biencr, Wcch-selrechtliche Adhandlnngen. Leipzig 1859. S, 481 ff, Borchardt nndJacobi, a. a. O. S. 351—354, Kunhe, a. a. O. S, 237—24». E.Hoffmann, Gnmdzugc des sog. civilen Wcchselrcchts. Gießen 1862.
3) Leipziger Protokolle S. 12. 13. 15—17. 220—227.