Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Einleitung.

Sie bildet ferner die Grundlage') :a) des Schwedischen Wechselgesetzes vom 23. August 1851.d) Der Finnländischen Wechselordnung vom 29. März 1858.o) Des Concordatsentwurfs für eine Allgemeine SchweizerischeWechselordnung. Vgl. oben S. 88.

Es sind endlich viele ihrer Bestimmungen übergegangen in dasHandelsgesetzbuch für das Fürstenthum Serbien vom 6. Februar1860. Siehe oben S. 65.

9. Bei Handhabung der Wechselordnung ist in mehreren undzum Theil erheblichen Punkten die Praxis der Einzelstaaten zu ab-weichenden Ergebnissen gelangt, und die unvermeidlichen theoretischenKontroversen 2) haben, in Ermangelung eines gemeinsamen Organsfür die Anwendung und Fortbildung des Gesetzes, begonnen, sich indieser partikulären Praxis festzusetzen. Sodann war von dem Vorbe-halt des Art. 2 alin. 3 der WechselordnungInwiefern aus Grün-den des öffentlichen Rechts die Vollstreckung des Wechsel-Arrestesgegen andere, als gegen die vorgenannten (alin. 2) Personen Be-schränkungen erleidet, ist in besonderen Gesetzen bestimmt" in denEinführungsgeietzen und Wechselproceßordnungen der freieste Gebrauchgemacht, oder es waren auch die in den älteren Wechselordnungenaufgestellten, nicht selten innerhalb desselben Staates, z. B. in Bayern ,überaus abweichenden, Grundsätze beibehalten worden, so daß nachdieser Seite hin das Deutsche Wechselrecht die unerfreulichsten, demWechselverkehr höchst nachtheiligen Verschiedenheiten^) aufweist.

Diesen Uebelständen zu begegnen, faßte auf Anregung der Kö-niglich Sächsischen Negierung, und in Uebereinstimmung mit demAntrage ihres am 2. März 1854 niedergesetzten Ausschusses, dieDeutsche Bundesversammlung, welche bisher an der gemeinsamen

1) Kuntze, Teutsches Wechselr. S, 2S7262 und die dort Citirtcn.

2) Außer 6 Hauptcoulroversen sind von der Snbcommission der Nürnberger Confcrenz 17 mehr oder minder erhebliche, zum Theil freilich bereits er-ledigte, Streitpunkte anch der Deutschen Praris hervorgehoben. Siehe dieZusammcnstclluug in der Zcitschr. f. HandelSr, Bd. I S. 6455S2. Dazunoch einige andere Fragen von geringerer Bedeutung: Verhandlungen derCommission :c. S. Xllll. XI.IV, lll, laä 3 b, e, 11 d. e.).

3) Uebersicht in den Verhandlungen der Commission zc. S. IIIXVII.

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